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03.03.2015 | 14:10 | Lebensmittelhandel 

Lebensmittel nicht als Sonderangebote verramschen

Berlin - Verkäufe von Lebensmitteln unter Einstandspreis werden in der Praxis kaum angezeigt.

Angebotspalette
Die Verlängerung und Verschärfung des Verbots eines Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis gilt seit Mitte 2013. (c) proplanta
Wie aus der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Iris  Gleicke , auf eine Schriftliche Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten  Tackmann  hervorgeht, gab es 2013 und 2014 bei den Kartellbehörden lediglich vereinzelt Beschwerden.

Dabei handele es sich um jeweils eine Eingabe bei der Landeskartellbehörde in Mecklenburg-Vorpommern und der in Nordrhein-Westfalen. Das Bundeskartellamt habe zwei Beschwerden geprüft. In keinem der Fälle sei es zur Einleitung eines Verfahrens gekommen. Tackmann warf der Bundesregierung Versäumnisse vor. Die Regierung verkenne die Probleme insbesondere im Obst- und Gemüsehandel sowie bei Fleisch- und Wurstwaren.

Die Politik müsse dafür Sorge tragen, dass Lebensmittel nicht als Sonderangebote verramscht würden. Zudem müssten Lebensmittel bezahlbar sein und Erzeugerpreise die Kosten decken. Nach Auffassung der Linken-Politikerin gelingt es der Regierung nicht, diese Prinzipien durchzusetzen. Die Bundesregierung müsse sich endlich „dem real existierenden Problem“ stellen und handeln, so Tackmann. Stattdessen verharre diese jedoch „im Tiefschlaf“. Die Verlängerung und Verschärfung des Verbots eines Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis gilt seit Mitte 2013. Seither sind solche Verkäufe generell untersagt. Zuvor galt das nur für solche Verkäufe, wenn sie den Regelfall darstellten. (AgE)
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