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04.12.2012 | 15:27 | Gebühren 

Leistungen des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz werden mehrwertsteuerpflichtig

Koblenz - Aufgrund der bestehenden Steuergesetzgebung sind nach Entscheidung der Finanzbehörden verschiedene Leistungen des Landesuntersuchungsamtes ab dem 1. Januar 2013 mehrwertsteuerpflichtig.

Labor
(c) proplanta
Zu diesen Leistungen zählen:
• Wasseruntersuchungen, soweit sie nicht durch die Kreisverwaltungen initiiert wurden,
• Hygieneuntersuchungen (z.B. Koloskop, Bioindikatoren),
• Stuhluntersuchungen von privaten Einsendern
• Diagnostische Kleinproben von Kleintieren, Nutztieren und Zootieren ohne Bezug auf Feststellung von anzeigepflichtigen Tierseuchen,
• Pathologisch-anatomische Untersuchungen an Tierkörpern- und -organen sonstiger Haustiere (ohne Vieh i.S. des Tierseuchengesetzes), Heimtiere, Zootiere, sowie
• Milchprobenuntersuchungen auf Mastitiserreger

Grundlage zur Ermittlung der Kosten sind nach wie vor die Besonderen Gebührenverzeichnisse der Landesverordnung über Gebühren des öffentlichen Veterinärdienstes, der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheitsverwaltung im Rahmen des Trinkwasserrechts und der Umwelthygiene und der Landesverordnung über Gebühren der Gesundheitsverwaltung in der jeweils gültigen Fassung. (lua)
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