Beste schickte voraus, eine europaweite Möglichkeit zur Erzeugerbündelung sei zu begrüßen. Die vorgelegten nationalen und europaweiten Bündelungsgrenzen seien jedoch inakzeptabel, da sie gegenüber der Konzentration im Molkereibereich schlicht wirkungslos seien und die sinnvolle kartellrechtliche Ausnahmegenehmigung nach Marktstrukturgesetz, wie es sie in Deutschland gebe, ad absurdum führen würden.
„Nach Marktstrukturgesetz ist es in Deutschland bisher auch den Erzeugern, die Mitglied in einer Genossenschaft sind, erlaubt, sich zu bündeln und zwar national bis über 70 %. In dem Vorschlag der Kommission ist dies nicht vorgesehen, weil man hier von einer funktionierenden Interessensvertretung der Erzeuger innerhalb der genossenschaftlichen Molkereien ausgeht. Diese Analyse ist auf einem Auge blind. Wir wissen alle, dass dies nicht der Realität entspricht- nur die Kommission scheint es nicht zu wissen. Zum Einen ist hier anscheinend Aufklärungsarbeit von unserer Seite in Brüssel nötig, zum Anderen fordern wir die Kommission in unserem Positionspapier auf, einen EU-weiten Bericht zur aktuellen Praxis der vertikalen Integration von Erzeugerinteressen zu erstellen. Es kann nicht sein, dass Regelungen zum Milchmarkt verabschiedet werden, die von falschen Voraussetzungen ausgehen.“
Das deutsche Kartellamt habe die benachteiligte Marktposition auch der genossenschaftlich organisierten Erzeuger in seinem Sektorbericht beschrieben und empfohlen, die Sonderregelungen nach Marktstrukturgesetz zur Bündelung zu nutzen. Dass diese Möglichkeit in Deutschland noch nicht von jedem verstanden worden sei, ändere nichts an der Marktgerechtheit dieser Regelungen.
„Eine Beschneidung dieser sinnvollen Sonderregelungen durch eine EU-Verordnung kann nicht hingenommen werden. Wir fordern die Abgeordneten des europäischen Parlaments sowie Frau Aigner im Ministerrat auf, einer derartigen Beschneidung geltenden deutschen Agrarwettbewerbsrechts keinesfalls zuzustimmen!“ (MEG Milch Board)
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