25.08.2008 | 12:42 | Milchquote
Milchquotenbörse höchstrichterlich bestätigtMünchen - Landwirtschaftsminister Josef Miller hat das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) begrüßt, in dem das Verfahren der Übertragung von Milchquoten bestätigt wird. |
Das in Steuerangelegenheiten höchste deutsche Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass die Milchquotenübertragungsstelle Bayern ihre Aufgabe von Anfang an auch in steuerrechtlicher Hinsicht korrekt erfüllt hat. Ein Ausweis der Umsatzsteuer wird somit auch weiterhin auf den Rechnungen der Quotenkäufer nicht erscheinen. Nach den Worten Millers sorgt diese lange erwartete Entscheidung des BFH für Rechtssicherheit bei Käufern und Verkäufern von Milchquoten. Das Urteil stelle die Kontinuität des seit dem Jahr 2000 bewährten Übertragungsverfahrens sicher, sagte der Minister in München. Damit bestehe auch keine Gefahr, dass die Quotenpreise durch eine andere Besteuerung belastet werden.
Seit April 2000 werden Milchquoten im sogenannten Übertragungsstellenverfahren abgegeben bzw. erworben. Mit der Abschaffung der freien Handelbarkeit sollte ein Beitrag zur Preisstabilität beim Quotenerwerb geleistet werden. Über die Milchquotenübertragungsstelle Bayern wechseln pro Jahr etwa 125 Millionen Kilo Quote den Besitzer. Die Käufer bezahlten bei den letzten Übertragungsterminen rund 34 Cent pro Kilo Milchquote. (PD)
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