Die neuen Vorgaben leisteten einen Beitrag zur Stärkung der guten fachlichen Praxis und zur Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, teilten beide Verbände vergangene Woche in Berlin mit. Mühlen und Lebensmittelhandel würden die Einhaltung der neuen Regelungen zur anstehenden Ernte beobachten und Produktbeprobungen vornehmen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Mitte Mai den Wirkstoffaufwand pro Jahr begrenzt und die zugelassenen Spätanwendungen in Getreide präzisiert. Nunmehr dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf der derselben Ackerfläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden.
Darüber hinaus wird durch die neuen Bestimmungen der Einsatz von Glyphosat zur Steuerung des Erntetermins (Sikkation) eingeschränkt. Die Anwendung zur Sikkation nur dort erlaubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich ist. Zur Steuerung des Erntetermins oder zur Optimierung des Drusches darf Glyphosat nicht mehr eingesetzt werden. (AgE)