Das habe eine Untersuchung einer Berliner Anwaltskanzlei im Auftrag des
BUND MV und von
Greenpeace ergeben, teilte der Landesverband am Mittwoch in Schwerin mit. Hintergrund ist der Brand in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin (Vorpommern-Greifswald), bei dem vor einem Jahr fast 50.000 Tiere verendeten. Die genaue Ursache für das Feuer ist laut Staatsanwaltschaft Stralsund immer noch unklar.
Für die Untersuchung seien Brandschutzkonzepte und Prüfberichte mehrerer Anlagen genauer unter die Lupe genommen worden. «Die Vorschriften beim Brandschutz werden regelmäßig systematisch fehlerhaft ausgelegt», sagte die Landesvorsitzende des BUND MV, Corinna Cwielag. Das gelte vor allem bei Abständen von Brandschutzwänden, die eigentlich alle 40 Meter stehen müssten, und bei der Feuerfestigkeit von tragenden Wänden und Decken. In mehreren Anlagen gebe es deutlich zu wenig Brandschutzwände.
Beide
Umweltverbände forderten die Landesregierung in Schwerin auf, «bei sämtlichen Nutztierställen den Brandschutz zu überprüfen, damit sich Katastrophen wie in Alt Tellin nicht wiederholen.» Es gebe kein Recht auf den Weiterbetrieb eines industriellen Stalles, «wenn bei Bränden die überwiegende Anzahl der Tiere elendig zu Tode kommen würde.» Ohne Nachrüstung sollten diese Anlagen stillgelegt werden.
Landesagrarminister Till
Backhaus (SPD) hatte dazu erklärt, dass nach dem schlimmen Brand in Alt Tellin alle Stallanlagen von den Behörden überprüft wurden. Die Linksfraktion im Schweriner Landtag, Regierungspartner der SPD, forderte einen Umbruch in der Tierhaltung. «Anlagen in solchen Dimensionen sind unbeherrschbar und sollte der Vergangenheit angehören», sagte der agrarpolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert.
Linke und
SPD seien sich einig, dass eine Abkehr von industrieller Tierhaltung hin zu flächengebundenen Nutztieranlagen überfällig ist, so Seiffert weiter. Solche Anlagen dürften weder die Region noch diejenigen überfordern, die sich um die Tiere kümmern. Die Linksfraktion erwarte, dass Brandschutz-Mindestanforderungen speziell für Stallanlagen entwickelt und ohne Ausnahmen eingehalten werden.