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02.03.2010 | 05:34 | Sortenschutz  

Nachbau von Gräsern und Feinleguminosen grundsätzlich illegal

Bonn - Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) weist darauf hin, dass sowohl das deutsche Sortenschutzgesetz als auch der europäische Sortenschutz den Nachbau von Gräsern und Feinleguminosen auch für den eigenen Bedarf grundsätzlich nicht erlauben.

Nachbau von Gräsern und Feinleguminosen grundsätzlich illegal
Das deutsche Sortenschutzgesetz und der europäische Sortenschutz legen die Arten fest, bei denen geschützte Sorten gegen Zahlung einer Entschädigung an den Sortenschutz-inhaber nachgebaut werden dürfen. Gräser und die in Deutschland gebräuchlichsten Kleearten gehören nicht dazu. Wer Erntegut von geschützten Sorten dieser Arten erneut aussät, handelt illegal. Verstöße gegen das Sortenschutzgesetz und den europäischen Sortenschutz können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer nachgebautes Saatgut dieser Arten in Verkehr bringt, verstößt zusätzlich gegen das Saatgutverkehrsgesetz. (bdp)
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