Der Vorschlag sieht auch für wirtschaftseigenen Dünger wie Jauche,
Gülle und Festmist umfangreiche und detaillierte Anforderungen an Informationen zu Inhaltsstoffen und hygienischen Eigenschaften vor. Beim Austausch von Wirtschaftsdünger zwischen Betrieben sind teilweise umfangreiche Informationspflichten, Anwendungshinweise und Ausbringungseinschränkungen vorgesehen.
„Wir wehren uns dagegen, dass unseren Landwirten ihre Arbeit mit solchen Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten erschwert wird, die weder von der EU vorgegeben, noch in der Sache selbst erforderlich sind“, sagte der Minister in München. Die Einhaltung wichtiger hygienerechtlichen Vorschriften werde derzeit bereits in den Betrieben über das Qualitätssicherungssystem
QS überprüft. Durch die neuen Vorgaben wird laut Miller der aus pflanzenbaulicher und umweltschonender Sicht sinnvolle zwischenbetriebliche Austausch von Wirtschaftdünger erschwert.
Die Neufassung der Düngemittelverordnung sieht zudem vor, die Vorgaben zur Kennzeichnung von Wirtschaftsdünger gegenüber der erst seit der letzten Novellierung 2003 geltenden Lösung zu ändern. Miller: „Unser Ziel muss es sein, geltendes Recht nicht ohne Not weiter zu verschärfen. Bayern werde deshalb im Bundesratsverfahren entsprechende Anträge einbringen, um derartige Änderungen zu Lasten der Landwirtschaft zu verhindern, kündigte der Minister an. (PD)