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25.04.2010 | 10:34 | Ausgleichszulage 

Neueinstufung benachteiligter Gebiete: So Nicht!

Bonn - Seit den 70er Jahren erhalten Betriebe insbesondere in Mittelgebirgsregionen eine Beihilfe über die so genannte Ausgleichszulage für schwer bewirtschaftbare Gebiete etwa mit Hanglagen oder ungünstiger Bodenqualität, um den Fortbestand der Landbewirtschaftung und den Erhalt einer oftmals einzigartigen Landschaft sicherzustellen.

Neueinstufung benachteiligter Gebiete: So Nicht!
Die schwierige Situation von Betrieben in benachteiligten Gebieten belegen nicht zuletzt Zahlen der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft. Danach sind die Einkommen von Betrieben mit Ausgleichszulage unverändert niedriger als von Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten. Zurzeit plant Brüssel eine Neueinstufung der Regionen auf Basis so genannter biophysikalischer Kriterien - unter anderem die Nord-Eifel droht hierdurch großflächig aus der bisherigen Gebietskulisse heraus zu fallen.

Wie Prof. Dr. Wolfgang Schumacher, kürzlich emeritierter Leiter der Abteilung Geobotanik und Naturschutz der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, anlässlich der vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) organisierten Exkursion deutlich machte, sind die drohenden Verwerfungen von erheblicher Brisanz. Schumacher: „Wer allen Ernstes Gebiete wie die Eifel zum Gunst-Standort erklärt, gefährdet nicht nur eine flächendeckende Landbewirtschaftung, sondern mit ihr oftmals seltene und sensible Lebensräume, deren Erhalt in der Eifel dank Bewirtschaftung durch Landwirte in vorbildlicher Weise erfolgt.“ Auch Hans-Josef Schorn, Vorsitzender der Gast-gebenden Kreisbauernschaft Euskirchen, wies auf die drohenden Folgen hin. Schorn: „Die Eifel als Grünland-betonte Mittelgebirgsregion ist geprägt von der Milchviehhaltung. Schon die Milchpreiskrise hat die Betriebe finanziell schwer belastet. Einen weiteren Aderlass können wir nicht verkraften!“ (RLV)

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