Um strengere Düngeregeln war lange gerungen worden, monatelang hatten Landwirte protestiert. Gegen die verschärften Regeln in Niedersachsen klagt nun der Bauernverband. Er will mit Gutachten belegen, dass etliche Landwirte zu Unrecht von Einschränkungen betroffen sind. (c) proplanta
Der Verband unterstütze acht Landwirte bei ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, teilte das
Landvolk am Donnerstag mit. Im Fokus stehen die sogenannten «roten Gebiete», in denen wegen des schlechten Zustands des Grundwassers besondere Beschränkungen für die Landwirte beim Ausfahren von
Gülle greifen.
Die Beurteilung des Zustands des Wassers sei vielfach auf Basis ungeeigneter Messstellen getroffen worden, argumentierte der Verband. Deshalb müssten Landwirte ihre Arbeiten einschränken, obwohl es in ihrer näheren Umgebung keine problematische Belastung des Wassers gebe. Jede Klage der acht Landwirte wird auf ein Einzelfall bezogenes Gutachten gestützt, um die Fehlerhaftigkeit der Messergebnisse und die fehlerhafte Einstufung der Flächen aller Kläger als «rotes Gebiet» konkret zu belegen.
Vorangegangen war ein jahrzehntelanger Streit zwischen Deutschland und der EU um die Überdüngung. Die
EU-Kommission hatte mit hohen Strafzahlungen gedroht, weil Deutschland nach ihrer Ansicht zu wenig für den Schutz des Grundwassers tut. Unter Zeitdruck hatten der Bund Ende März und auch Niedersachsen Ende November die Düngeregeln verschärft, so dass nicht alle nachvollziehbaren Einwände der Landwirte bei den Regelungen berücksichtigt wurden.
Daher hatte Niedersachsens
Umweltminister Olaf Lies (
SPD) Ende März betont, dass das Netz der «roten Gebiete» noch einmal unter die Lupe genommen werde. Die «roten Gebiete» würden anschließend etwas anders aussehen als bislang. Ohnehin soll das Messstellennetz kontinuierlicher als bisher überprüft werden, insbesondere bei Zweifeln an einzelnen Messstellen.
Bei der Verabschiedung der Düngeregeln des Bundes wurde angesichts der Corona-Epidemie durchgesetzt, dass die zusätzlichen Maßnahmen in den besonders belasteten «roten Gebieten» erst von 2021 an gelten. Parallel zu den Klagen in Niedersachsen lässt der Deutsche
Bauernverband bereits ein Vorgehen gegen die Bundesdüngeverordnung prüfen. Gegebenenfalls würden auch hier Klagen erhoben, teilte das Landvolk mit.