Darauf haben sich jetzt der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag sowie die
Landwirtschaftskammer des Bundeslandes mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) in einer Rahmenvereinbarung verständigt.
Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung Entwicklungsperspektiven zu erhalten und dabei die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse in den Kommunen zu achten sowie deren städtebauliche Entwicklungsplanung zu respektieren. Die Unterzeichner hoffen, dass Bauvorhaben, die sich in der Vergangenheit als besonders problematisch und konfliktbeladen herausgestellt haben, beispielsweise Stallbauten in der Nähe von Wohnsiedlungen, künftig unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten umgesetzt werden können.
Die Rahmenvereinbarung soll dezentral in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden, da ein Ansatz, der in den Kreisen Borken und Coesfeld sowie im Kreis Unna mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden bereits zum Erfolg geführt hat. In weiteren Kreisen wird die Umsetzung noch erfolgen. (AgE)