Wie der Landesbauernverband mitteilte, sei es gerade angesichts aktueller Bedrohungen wie der Afrikanischen Schweinepest für die Halter wichtig, im Seuchenfall abgesichert zu sein. Nur mit der korrekten Tierbestandsmeldung und der fristgerechten Beitragszahlung könnten Tierhalter auf Entschädigungen der Tierseuchenkasse hoffen. Dies ist etwa der Fall, wenn Tiere auf Anordnung der Behörden getötet werden müssen.
Die Tierseuchenkasse, die es bereits seit 1966 gibt, entschädigt den Verlust von Tieren und zahlt für die
Beseitigung der Kadaver. Außerdem erstattet sie die Bekämpfung von Tierseuchen. Die jährlichen Beiträge für die Tierhalter variieren, die Mindestbeträge belaufen sich auf 15 Euro für Schaf- oder Ziegenhalter.
Um mehr Geld für die Vorsorge zu haben, erhöhen sich die Beiträge für Rinderhalter. Für Geflügelhalter sinken die Beiträge wieder, weil die Geflügelkasse sich nach umfangreichen Entschädigungszahlungen nach der Vogelgrippe 2016/2017 wieder gefüllt hat. Generell muss die Seuchenkasse mit geringeren Zuschüssen des Landes kalkulieren.