Das Ansinnen von Ministerin Hendricks, Vorgaben für die Vertragsbeziehungen zwischen Grundeigentümern und Pächtern zu machen, ist für den
Bauernverband nicht nachvollziehbar. „In landwirtschaftlichen Pachtverträgen darf keine Unwucht durch einseitige ökologische Zusatzanforderungen entstehen, die die ökonomische Seite ignorieren“, so Rukwied. Grundlage von Pachtverträgen müsse auch weiterhin der geltende Rechtsrahmen sein.
Pachtverträge seien nicht als zweites Ordnungsrecht geeignet.
Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen
Agrarpolitik (
GAP) erfüllen die Landwirte bereits vielfältige ökologische Leistungen. Dazu zählen u.a. der Erhalt von
Dauergrünland und die so genannten Greening-Auflagen. Die Landwirte, als Pächter, sind bereits zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen nach guter fachlicher Praxis und den gesetzlichen Vorgaben gegenüber ihren Verpächtern verpflichtet. Im Rahmen freiwilliger
Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes erbringen sie mit vielfältigen ökologischen Leistungen ihren Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. „Dieser Vorstoß ist erneut ein Ausdruck von Geringschätzung der ökologischen Leistungen der deutschen Landwirte“, kritisiert Präsident Rukwied.