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03.06.2011 | 06:11 | Absatzfonds  

Ölmühlen: Absatzfondsgelder an Genossenschaften und Agrarhandel bis zur Ernte abgewickelt

Berlin - Die erste Stufe der Rückabwicklung der Absatzfondsbeiträge für Raps- und Sonnenblumensaaten von den in OVID organisierten Ölmühlen an die Genossenschaften und den Agrarhandel sowie vereinzelt bei Direktbezug an Landwirte wird bis zur Ernte abgeschlossen.

Euro-Scheine
(c) proplanta
Alle Ölmühlen haben als Beitragsschuldner („Flaschenhalsbetriebe“) für den Zeitraum zweites Halbjahr 2006 bis einschließlich zweites Halbjahr 2008 7,2 Mio. Euro Absatzfondsbeiträge für Raps- und Sonnenblumensaat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingezahlt. Von diesen Geldern hat die BLE 4,4 Mio. Euro zurückgezahlt.

Die in OVID organisierten Ölmühlen haben je nach Einspruchlage unterschiedliche Quoten von der BLE zurückerhalten. Dementsprechend fällt auch die Quote der Rückzahlungen der Ölmühlen an Genossenschaften und Agrarhandel sowie bei Direktbezug an die Landwirte sehr unterschiedlich aus und liegt zwischen 40 und 100 Prozent; z. T. kann sie für bestimmte Zeiträume ohne Widerspruch im Einzelfall bei 0 Prozent liegen.

Die weitere Abwicklung von Handel und Genossenschaften zurück bis zum Landwirt ist allein aufgrund der Vielzahl der Beteiligten kompliziert und zeitaufwändig. Die Quote dürfte sich daher strukturbedingt weiter zersplittern; in einigen Fällen kann der Verwaltungsaufwand den Rückzahlungsbetrag übertreffen. Ab Sommer 2011 kann die Rückabwicklung seitens der Handelsstufe an die Landwirte in Form von Gutschriften beginnen. (ovid)
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