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20.05.2009 | 18:25 | Absatzförderung 

Ölmühlen geben Anstoß für die Rückabwicklung der CMA-Gelder

Berlin - Auf Einladung des Verbandes der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) trafen sich Anfang der Woche in Berlin Vertreterinnen und Vertreter der Genossenschafts- und Landhandelsverbände sowie des Deutschen Bauernverbandes, um die schwierige Herausforderung der Rückabwicklung der Gelder und die offenen Fragen der praktischen Abwicklung und der rechtlichen Situation zu diskutieren.

OVID
(c) OVID
Dabei wurde deutlich, dass alle Beteiligten an einem Tisch zusammenarbeiten müssen, um eine faire und rechtssichere Lösung zu finden. „Die Rückabwicklung ist sehr komplex und kompliziert. Bislang gibt es noch keinen Landwirtschaftsbereich, der eine Regelung für das Vorgehen gefunden hat“, so Wilhelm F. Thywissen, Vorstandsvorsitzender von OVID.

„OVID übernimmt nun die Federführung für den Bereich der Ölsaaten, um eine möglichst zeitnahe Lösung zu finden. Bis dahin werden die Gelder auf einem Sonderkonto verzinslich angelegt.“ Die Rückabwicklung der Gelder ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsurteils am 3. Februar diesen Jahres ungeklärt. Das Gericht hatte entschieden, dass Landwirte keine Abgaben mehr dafür zahlen müssen, dass die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) ihre Produkte bewirbt.

Die Ölmühlen waren als marktengste Stelle, sogenannte Flaschenhalsbetriebe, für die Abgabe der Gelder an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Sie haben die Beträge einvernehmlich mit den vorgelagerten Handelsstufen bis hin zu den Landwirten in Abzug gebracht. Die Ölmühlen wollen jetzt die Gelder, die seit Mitte 2006 für Raps eingezahlt wurden, an die Beitragszahler rückerstatten. Für die Rückabwicklung ist allerdings die Zuordnung der einzelnen Warenströme bis hin zu zehntausenden Landwirten kaum mehr möglich.

Die BLE hat inzwischen einen Großteil der Gelder an die in dem Verband organisierten zentralen Ölmühlen zurückgezahlt. Die Ölmühlen haben die Rückzahlungen auf einem Sonderkonto verzinslich „zwischengeparkt“, bis alle noch offenen Fragen und unterschiedlichen Rechtsauffassungen einvernehmlich geklärt sind. Damit wollen die Ölmühlen sicherstellen, dass die Gelder auch tatsächlich bei den Beitragszahlern, den Landwirten, ankommen. In dem Berliner Verbändegespräch konnten alle Probleme und offenen Fragen auf den Tisch gelegt und der Prozess angestoßen werden

. Nun ist es an den Verbänden und ihren Rechtsberatern, offene Punkte zu klären. „Das Ziel ist klar: Wir wollen eine faire Lösung und ein praktikables Vorgehen, bei dem nicht bereits der Verwaltungsaufwand der Rückabwicklung so groß ist, dass dadurch die eigentlichen Absatzfondsbeiträge aufgezehrt werden.“ formuliert Thywissen das gemeinsame Ziel aller Beteiligten. Eine nächste Gesprächsrunde ist bereits auf Anfang Juli terminiert. (PD)
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