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16.11.2017 | 11:02 | Studie 
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Ostdeutsche Agrarunternehmen immer häufiger im Besitz von Ortsfremden

Braunschweig - Agrarunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern haben häufig die Rechtsform einer juristischen Person.

Agrarunternehmen
Neue Studie des Thünen-Instituts zeigt: In einem Drittel aller untersuchten 853 Agrarunternehmen besitzen überregional aktive Investoren die Kapitalmehrheit. (c) proplanta
Investoren können solche Unternehmen durch den Kauf von Kapitalanteilen erwerben. In immer größeren Anteilen geht dabei auch Eigentumsfläche der Unternehmen auf die neuen Eigentümer über. Die Investoren sind zumeist überregional aktiv. Das hat eine Studie des Thünen-Instituts jetzt ergeben.

In der Studie wurden 853 Agrarunternehmen verschiedener Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG, Genossenschaft, Aktiengesellschaft) in zehn ostdeutschen Landkreisen daraufhin untersucht, wer die aktuellen Kapitaleigentümer sind und welche Veränderungen der Eigentümerstruktur seit 2007 stattgefunden haben. Die Studie knüpft an eine Untersuchung aus dem Jahr 2015 an. Sie beinhaltet zwei zusätzliche regionale Fallstudien in Brandenburg und stellt auch in den anderen Fallregionen die aktuellen Entwicklungen bis Anfang 2017 dar.

Überregional aktive Investoren (das heißt Kapitaleigentümer, die nicht vor Ort wohnen) besitzen mittlerweile die Kapitalmehrheit in 34 % aller untersuchten Unternehmen. Diese bewirtschaften 25 % der von juristischen Personen bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche in den Fallregionen.

Jeweils die Hälfte der Fläche entfällt auf landwirtschaftsnahe Investoren (überwiegend Landwirte aus anderen Bundesländern) sowie auf nichtlandwirtschaftliche Investoren aus verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Im betrachteten Zehnjahreszeitraum sind in 155 Fällen die Kapitalmehrheiten auf neue Eigentümer übergegangen. In 72 % dieser Fälle sind die Käufer überregional aktive Investoren. Die Zahlen der Fallregionen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen deutlich über dem Gesamtdurchschnitt.

Immer mehr Fläche, die von juristischen Personen bewirtschaftet wird, ist deren Eigentum, immer weniger ist gepachtet. Lag der Eigentumsanteil im Jahr 1999 nach Angaben der Statistik noch bei 5 %, ist er bis 2016 auf 25 % angewachsen. Folglich geht über den Kauf von Kapitalanteilen an Agrarunternehmen immer mehr Eigentumsfläche indirekt auf die neuen Investoren über.

Während der Kauf von Landwirtschaftsfläche nach dem Grundstückverkehrsgesetz behördlich genehmigt werden muss, sind die sogenannten Share Deals bislang nicht gesetzlich reguliert. „Die Entwicklung führt dazu, dass das Grundstückverkehrsgesetz in Ostdeutschland faktisch zunehmend an Wirksamkeit verliert“, sagt Andreas Tietz, Wissenschaftler am Thünen-Institut für Ländliche Räume und Autor der Studie.

Die Studie „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017“ ist als Thünen-Report 52 erschienen. Sie ist als kostenfreier Download unter https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen-Report_52.pdf erhältlich.
Pd
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agricola pro agricolas schrieb am 17.11.2017 09:31 Uhrzustimmen(31) widersprechen(8)
Ein aktueller Durchschnittswert, veröffentlicht von unserem Statistischen Bundesamt, bezüglich des Hektarpreises ist dem Vernehmen nach im Osten derzeit bei um die 20.000 € angesiedelt. Augenscheinlich ließen sich zu eben diesem Preisniveau kaum Interessenten im bäuerlichen Umfeld ermitteln beim Verkauf der insolventen KTG AGRAR unlängst erst, womit des Weiteren unhinterfragt und staatlicherseits ungeniert toleriert, vollkommen schmerzbefreit weit unter Wert -kaum 10.000 Euronen/ha, wenn nicht gar weitaus weniger noch- sich die in Rede stehenden Flächen eine ZECH STIFTUNG bzw. der MUNICH RE mehrheitlich spottbillig erschleichen und einverleiben durften. MUNICH RE musste nicht einmal Grunderwerbsteuer berappen, wie es sich dahingehend bei der ZECH STIFTUNG verhielt wurde zumindest nicht medial explizit publiziert, juristisch waren diese neuen Eigentümer mit Sicherheit aber bestens aufgestellt und steuerrechtlich intensivst beraten, um auch das letzte Schlupfloch ausschöpfen zu können!(?) Glücklicherweise existiert in der BRD ein Steuergeheimnis!!!

Insofern ist obige wissenschaftliche Aufschlüsselung (???) heute eine einzig derb komische, bühnenreife Farce, unter gedanklich horizonterhellender Einbeziehung vorstehender Gegebenheiten in einem zeitlichen Verlauf.

Wenn man mit selbigen Ergebnissen nun die bäuerliche Landwirtschaft in erheblich negativer Auswirkung/-weitung im Osten gegenwärtig konfrontiert und aufgestellt sieht, muss man obigem, unsere Bundesregierung wissenschaftlicherseits(!) beratenden Institut äußerst kritisch hinterfragend vor deren fraglich scharfsinniges Ökonomenauge halten dürfen, warum erst zum JETZIGEN ZEITPUNKT eine solche Folgenabschätzung zu Papier gebracht wird.
Im Nachgang vermag man an den zu Recht nunmehr allseits scharf kritisierten, hinterfragungswürdigen Grundstücksaktivitäten rein gar nichts mehr eigentumsrechtlich verändern zu können.

Sollte eine wissenschaftliche Projektion allerdings im eigentlichen nicht vorausschauend IN DIE ZUKUNFT erfolgen und nicht als unsägliches Trauerspiel im Abgang in unsere bäuerlichen Annalen eingehen müssen!? Wäre ganz stupide, sogar ohne vorherige Hochschulausbildung, der Geschichtsunterricht vergangener Zeiten noch geistig präsent, so erinnerte man sich vielleicht des alten Spruches „Junkersland in Bauernhand“.

Wie aber wollt ihr nun das hochpräzise Zeiträdchen zurückdrehen OHNE SOZIALE REVOLUTION!?

Insofern ist obige Studie wiederum vollkommen sinnlos verbranntes Steuergeld.

Fernerhin darf man anklagend also abschließend die Frage in den Raum stellen, WER den bäuerlichen Strukturwandel innerhalb der letzten zwei Generationen somit nachhaltig wissentlich und wollentlich forciert hat! Welche wissenschaftlich geistige „Diarrhoe“ hat damit den Tod unzähliger Bauernfamilien in weiten Bereichen mitinitiiert und damit maßgeblich mitzuverantworten? - Für diese still und leise, öffentlich kaum wahrgenommenen Bauerntode kommen obige Wissenschaftlerweisheiten wahrlich viel zu spät und sind deshalb schlichtweg vollkommen verzichtbar!!! Euer wissenschaftlicher Ehrenkodex hat hier versagt, zumindest aus Sicht des Bauernstandes - sehr zur Freude derer, die blind fresswütig alles Kapital zu verschlingen gedachten und dieses Treiben auch weiterhin zu tun gedenken.
johann96 schrieb am 17.11.2017 07:11 Uhrzustimmen(9) widersprechen(11)
Hier wird einem Aiekens das Wort geredet. Nur ,wenn das Grundstücksverkehrsgesetz nicht einmal richtig auf reine Ackerkäufe Anwendung findet, wenn wundert es dann ? Nicht mal 10 % fallen nach gegenwärtiger Rechtslage darunter. Man will ja "Verwaltungsarbeit" sparen.
Ja die Situation gefällt nicht, uns Landwirten auch nicht, aber wer trägt die Schuld ? Die vorher einheimischen Eigner ? Gibt es andere Alternativen ? Keine bisher. In Polen ist man rigoroser. Aber das ging auf Kosten der Produltivität. Statt mit Finger darauf zu zeigen, sollte das Thünen-Institut Lösungen anbieten. Nicht vergessen, Lindwirtschaft ist auch Wirtschaft. Und sieht es ain anderen Zweigen besser aus ? Glaub kaum.
Wir sollten froh sein, dass die genossenschaftliche Landwirtschaft der DDR nicht in die unselige Zuständigkeit der Treuhand fiel. Schon die Vergabepolitik der BVVG liese Schlimmstes ahnen. Das Thema : Wem gehört der Osten wäre erledigt. Nicht zugunsten des Ostens. mit absoluter Sicherheit
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