Im Vergleich zu 2016 und 2017 sind, wie aus dem Vierten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der
Biotechnologie hervorgeht, die Patentanmeldungen zwar gestiegen, die Zahl der erteilten Patente - nicht zuletzt durch Änderungen in der Prüfungspraxis und Verfahrensaussetzungen beim Europäischen Patentamt (EPA) aufgrund anhängiger Beschwerdekammerverfahren - aber ist stetig gesunken.
Im Jahr 2018 erteilte das
EPA im Bereich Nutzpflanzen 166
Biopatente und im Bereich Nutztiere 157 Biopatente; 2019 waren es 115 beziehungsweise 131. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erteilte im Berichtszeitraum 2018 und 2019 kein Biopatent für den Bereich Nutzpflanzen und jeweils eines in den Jahren 2018 und 2019 für den Bereich Nutztiere.
An Patentanmeldungen wurden vom EPA 2018 insgesamt 265 im Bereich Nutzpflanzen und 144 im Bereich Nutztiere veröffentlicht; im Jahr 2019 waren es 300 sowie 185 Patentanmeldungen. Vom DPMA wurden 2018 keine entsprechenden Patentanmeldungen veröffentlicht; im Jahr 2019 waren es eine im Bereich Nutzpflanzen und drei im Bereich Nutztiere. Außerdem berichtete die Bundesregierung, dass im Bereich Nutzpflanzen 78 % der erfassten Patente und 73 % der Patentanmeldungen die Herstellung oder Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (
GVO) betrafen.
Im Bereich Nutztiere beruhten etwa 42 % sowohl der Patentanmeldungen als auch der erteilten Patente auf GVO. Dabei überwogen veterinärmedizinische Anwendungen, wie zum Beispiel
Nachweisverfahren für Krankheitserreger oder die Entwicklung von Impfstoffen. Gentechnik-Trend leicht rückläufig Insgesamt weist der Anteil von Patenten und Patentanmeldungen, die auf
Gentechnik beruhen, seit 2013 einen leicht sinkenden Trend auf, stellt die Bundesregierung weiter fest.
Als beobachtungswürdig wurden ihr zufolge von den 2018 im Bereich Nutzpflanzen erfassten Patenten und Patentanmeldungen beim EPA und dem DPMA insgesamt 99 eingestuft; 2019 seien es zusammen 116 gewesen. Im Bereich Nutztiere seien 2018 bei beiden Ämtern insgesamt sieben und 2019 neun erteilte Patente und Patentanmeldungen als beobachtungswürdig eingestuft worden. Diese würden als beobachtungswürdig eingestuft, wenn die Möglichkeit eines Patentierungsverbots nach dem Patentgesetz bestehe, heißt es zur Erläuterung.
Das sei der Fall, wenn im Wesentlichen biologische Verfahren oder hierdurch gewonnene
Erzeugnisse beansprucht würden und umfasse auch die Heterosis- beziehungsweise Hybridzüchtung, die auf Marker gestützter Selektion aufbauende Präzisionszüchtung und auf Mutagenese basierende Mutationszüchtung, da diese vollständig oder zum Teil auf den im Wesentlichen biologischen Verfahrensschritten der Kreuzung und der Selektion beruhen könnten. Auch die Beanspruchung von Sorten oder Rassen falle hierunter.