Nach einen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von Donnerstag müssen zwei der drei verklagten konventionell wirtschaftenden Landwirte 10.000 beziehungsweise 40.000 Euro zahlen, wie das Gericht mitteilte. Das OLG ließ keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Gegen diese Entscheidung kann noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (Az.: 24 U 74/16).
Nach Überzeugung des Gerichts hatten zwei der drei Landwirte im Oktober 2013 ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pendimethalin auf ihren Feldern ausgebracht. Laut einem Sachverständigen hatten sie das Mittel aber mit zu viel Druck versprüht, was nicht der guten fachlichen Praxis entsprochen habe, um das Abdriften auf das Nachbargrundstück zu verhindern.
Dadurch seien die zulässigen Höchstwerte für den
Ökolandbau überschritten worden. Seinen Bio-Sellerie konnte der Kläger nicht mehr vermarkten. Die Verklagten hätten gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen und müssten Schadenersatz zahlen. Bei dem dritten Landwirt ließ sich nicht nachweisen, dass von seinem Feld Pestizide abgedriftet waren.