Weil in seinem Sellerie Pflanzenschutzmittel nachgewiesen wurde, hat ein Ökolandwirt drei seiner Nachbarn auf Schadenersatz verklagt. Das Verfahren läuft bereits seit Jahren. Nun will das Gericht klären, ob es überhaupt hinreichenden Grund zur Klage gibt. (c) proplanta
Ein Ökolandwirt verklagt seine konventionell wirtschaftenden Nachbarn auf Schadenersatz. In seinem von ihm angepflanzten Sellerie war Pendimethalin, ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln, nachgewiesen worden. Als
Bioware konnte der Landwirt das Gemüse nicht mehr verkaufen.
Im November 2017 hatte sich das OLG vertagt. Einen Vergleichsvorschlag nahmen die Streitparteien in der Zeit danach nicht an. Es folgte ein neues Gutachten und Gegengutachten zu der Frage, ob die Chemikalien aus der direkten Nachbarschaft oder doch mit dem Wind von weiter weg auf die Biofläche getragen wurden. Ein erstes Gutachten hatte die Richter am OLG nicht überzeugt. Der zweite Gutachter wurde krank, so dass es zu einer erheblichen Verzögerung kam.
Jetzt will das OLG das neue Gutachten erörtern und die Frage klären, ob der
Ökobauer überhaupt einen Klagegrund hat. Falls ja, müssten die Richter zu einem späteren Zeitpunkt noch über die Höhe des Schadenersatzes verhandeln. Der Kläger aus dem ostwestfälischen Lichtenau verlangt von drei Nachbarn mehrere Zehntausend Euro.