«Bereits drei gute Mitarbeiter genügen, um eine
Genossenschaft zu gründen und so den
Betrieb gemeinsam fortzuführen», sagte Präsident Roman Glaser vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband am Freitag in Stuttgart bei einer Online-Pressekonferenz. Der bisherige Inhaber könne seinen Betrieb in vertraute Hände geben und benötige keinen einzelnen Käufer, der alles alleine übernehme.
Zudem bestehe die Möglichkeit, dass der frühere Eigentümer etwa für einige Jahre Aufsichtsratsvorsitzender der Genossenschaft werde und so den Betrieb und die Geschäftsleitung weiter begleiten könne. Für allem im Bereich Handwerk sieht Glaser große Chancen für den Vorschlag. «Durch Genossenschaften können hier viele
Betriebe weitergeführt und auch Arbeitsplätze erhalten bleiben.»
Nach Angaben des Verbandes sind bislang die Genossenschaften gut durch das erste Jahr der Corona-Pandemie gekommen. Die Erlöse der 622 (2019: 630) Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften legten um 2,8 Prozent auf 9,12 Milliarden Euro zu.
Im Südwesten arbeiten beinahe 34.000 Menschen bei Genossenschaften. Eine Vielzahl von Betrieben sind nach dem Modell organisiert, das reicht von landwirtschaftlichen bis hin zu gewerblichen Genossenschaften. Diese haben eine große Bandbreite: So gibt es Genossenschaften für Handel, Ärzte, das Handwerk, Energieunternehmen, Dorfläden, Kaminbauer, Softwareschmieden und Berater.