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21.10.2016 | 10:05 | Kartellverfahren 

Prozesswelle gegen Zuckerhersteller kommt in Schwung

Mannheim - Die großen deutschen Zuckerhersteller sehen sich in immer mehr Prozessen hohen Schadenersatzforderungen von Lebensmittelunternehmen ausgesetzt.

Kartellverfahren Zuckerhersteller
Die Bußgelder des Bundeskartellamts gegen Zuckerhersteller sind längst bezahlt. Und doch lässt der Ärger für die Branchengrößen nicht nach. Jetzt beginnen in Mannheim weitere Prozesse, in denen Lebensmittelhersteller Schadenersatz erstreiten wollen. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen (Diamantzucker) haben nach Überzeugung des Bundeskartellamtes jahrelang Gebiete, Quoten und Preise abgesprochen. Dafür bekamen sie 2014 ein Bußgeld von 280 Millionen Euro aufgebrummt. Viele Unternehmen sind jetzt überzeugt, zu viel Geld für ihren Zucker bezahlt zu haben.

Vor dem Mannheimer Landgericht laufen bereits Verfahren der Süßwarenhersteller Katjes und Goldeck, in denen es um Millionen geht. Jetzt beginnen weitere Prozesse mit dem Feinkostunternehmen Hengstenberg, dem Bonbonproduzenten Kalfany, Lauterecker Fruchtsaft und weiteren Klägern. Da Zucker in vielen verarbeiteten Lebensmitteln steckt, könnte die Zahl der Prozesse weiter zunehmen. Nach Angaben des Bundeskartellamtes haben bisher mehr als 130 Unternehmen Akteneinsicht beantragt.

Erst vor wenigen Wochen reichte Deutschlands größte Genossenschaftsmolkerei DMK Schadenersatzklage ein. Das Unternehmen selbst äußert sich nicht zu den Details. Nach Informationen des «Handelsblatts» geht es um 28 Millionen Euro. Allein die Unternehmen Bauer, Ehrmann und Zentis rechnen den Zuckerherstellern demnach einen Schaden von fast 119 Millionen Euro vor.

Die Abwehrstrategie der Zuckergiganten war in bisherigen Prozessen immer gleich: Der europäische Zuckermarkt sei streng reguliert - und trotzdem habe es immer einen Wettbewerb gegeben. Selbst unter der Annahme, dass es Absprachen gegeben habe, seien keine höheren Preise entstanden, argumentieren die Juristen der Beklagten. Die Anwälte der Kläger sehen das völlig anders. Wer ein Kartell bilde, mache das, weil er sich davon einen Mehrerlös verspreche. Das sei das Wesen eines Kartells.

In Mannheim ging es in den Verfahren folgerichtig bisher um die Frage, wie man feststellen kann, ob es einen Schaden gibt und wie hoch er gegebenenfalls ist. Der Vorsitzende Richter schlug vor, das zunächst von einem Gutachter beurteilen zu lassen.

Branchenprimus Südzucker aus Mannheim betont, man nehme die Verfahren sehr ernst. Ein Sprecher wies aber auch darauf hin, dass es noch kein Urteil gebe. Ein Schaden sei nach Überzeugung des Unternehmens für die Kunden nicht entstanden.

Ebenso argumentiert Nordzucker. Das Braunschweiger Unternehmen habe das Kartellverfahren zum Anlass genommen, «intern neue Regeln und Strukturen für das gesamte Unternehmen aufzusetzen», teilte eine Sprecherin mit. «Nordzucker duldet im gesamten Konzern keinerlei Wettbewerbsverstöße und steht national wie international für Transparenz und fairen Wettbewerb.» Auch wenn es um Verstöße aus den Jahren vor 2009 gehe, müsse das Vertrauen wieder hergestellt werden.

Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren nicht nur in der Lebensmittelindustrie hohe Bußgelder verhängt. Dabei kamen die entscheidenden Hinweise oft von einem beteiligten Unternehmen. Denn wer sich an einem Kartell beteiligt und dem Kartellamt Informationen zur Aufdeckung gibt, kommt über eine Bonusregel mit einer niedrigeren Buße oder sogar straffrei davon. Hohe Millionen-Bußgelder gab es zum Beispiel 2009 gegen Kaffeeunternehmen und 2014 gegen Brauereien.
dpa
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