Sie waren von einem Spargelhof nach Deutschland geflogen worden und müssten sich nach ihrer Ankunft aufgrund der Landesverordnung 14 Tage lang in Quarantäne begeben.
Die Menschen hätten den Hof vorzeitig mit unbekanntem Aufenthaltsort verlassen und damit gegen die Auflagen verstoßen, sagte am Mittwoch ein Polizeisprecher zu entsprechenden Medienberichten. Bis einschließlich dem 2. Mai hätte die Quarantänepflicht für die
Erntehelfer gedauert. «Es ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit», sagte der Specher.
Der Hof hatte nach Feststellung des Landkreises seinerseits bei der Unterbringung und den Arbeitsbedingungen gegen Hygiene-Auflagen verstoßen. Ob ein Bußgeld verhängt wird, war zunächst nicht entschieden, sagte ein Kreissprecher. Nach Angaben einer Beratungsstelle für mobile Beschäftigte haben sich einige Erntehelfer dieses Hofes inzwischen andere Jobs gesucht.