Das Land könne finanziell helfen, wenn Einrichtungen von Gemeinden beschädigt worden seien, sagte Innenstaatssekretär Günter Kern (
SPD) am Donnerstag laut Mitteilung.
Dazu gehörten etwa Hallen, Rathäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Verwaltungsgebäude oder Friedhöfe. Auch Schäden an öffentlichen Brücken und Straßen könnten mit Unterstützung des Landes beseitigt werden. Die Verwaltungen der Kommunen könnten Anträge einreichen, die «schnellstens» bearbeitet würden.
Wo privater Besitz zerstört wurde, sei «der Handlungsspielraum der öffentlichen Hand» dagegen «sehr eng», sagte Kern. Dennoch werde die für Katastrophenschutz zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier jeden gemeldeten Einzelfall genau prüfen. Besonders im Donnersbergkreis in der Pfalz haben der Mitteilung zufolge viele Privatpersonen Schäden zu verzeichnen.
Starke Regenfälle am vergangenen Samstag hatten Bäche anschwellen lassen, Straßen und Keller geflutet und
Erdrutsche ausgelöst. (dpa/lrs)