Wie die
Rentenbank am Mittwoch (13.7.) mitteilte, müssen dazu Antragsteller, die ihr Vorhaben bereits bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht einreichen können, einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular ist online unter www.rentenbank.de verfügbar.
Laut Rentenbank sind die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge ab dem 1. August bis spätestens zum 15. September per Post oder Fax einzureichen. Erforderlich sei zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar sei.
Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein müssten, werde der Bewilligungszeitraum bis zum 15. Dezember verlängert. Auszahlungsanträge könnten bis dahin eingereicht werden. Der Anspruch auf Förderung verfällt der Rentenbank zufolge, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurden.
Das Förderinstitut rät, in Zweifelsfällen vorsichtshalber eine
Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach
Lieferung des Fördergegenstandes sei in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen. Das gelte unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung in das Jahr 2023 beantragt worden sei.
Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ hat die Rentenbank im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums seit 2021 im Angebot. An diesem Montag (18.7.) startet die nächste Runde; bis zum 27. Juli können über das Förderportal der Rentenbank Interessenbekundungen abgegeben werden.