Der Respekt für die Wahrnehmung ihrer Interessen in der eigenen Molkerei gebührt allein den Milcherzeugern, die sich dafür entschieden haben, Verantwortung zu übernehmen. Der
BDM kann und will als Interessensvertretung der Milcherzeuger nicht in die wirtschaftlichen Belange oder die Entscheidungen der Führungsebene einer konkreten Molkerei eingreifen. Das liegt - wie in diesem Fall - allein im Ermessen und in Verantwortung der Milcherzeuger, die als Genossen bzw. Lieferanten unmittelbar davon betroffen sind und die spezifische Situation in der Molkerei besser beurteilen können als dies ein Verband je könnte.
Der BDM begrüßt, dass immer mehr Landwirte erkennen, dass sie selbst in der Lage sind, für ihre Interessen zu kämpfen und berechtigte Forderungen auch in ihren eigenen Molkereien durchzusetzen, wenn sie sich einig sind.
„Unsere Mitglieder sind selbständig denkende und handelnde Unternehmer“, stellt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber klar. „Wir haben volles Vertrauen, dass sie selbst die für sie richtigen Entscheidungen treffen. Da braucht es keine Vorgaben durch unseren Verband. Wir können unsere Mitglieder nur ganz allgemein dazu ermuntern, für sie nachteilige Vertragsregelungen oder Konstellationen in den Molkereien nicht stillschweigend hinzunehmen, sondern kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu ändern.“
Der BDM kritisiert, dass die Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitwirkungsrechte durch Genossen so dargestellt wird, als handle es sich dabei um eine feindliche Übernahme. Es kann nicht sein, dass man Genossenschaftsmitgliedern, die ihr Mitwirkungsrecht wahrnehmen und dabei eine andere Meinung vertreten als die Geschäftsführung, pauschal unterstellt, ihre Molkerei schädigen zu wollen. „Wer das Ziel, die Molkerei zu stärken mit „Klappe halten und alles abnicken“ verwechselt, hat den Genossenschaftsgedanken offensichtlich gründlich falsch verstanden“, kommentiert Romuald Schaber. (bdm)