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27.01.2023 | 12:10 | Grundsteuerreform 

Rund 320.000 Grundsteuererklärungen in Sachsen-Anhalt fehlen noch

Magdeburg - Bei den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt sind bisher rund 695.000 Grundsteuererklärungen eingegangen.

Grundsteuerreform
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Endspurt für Immobilienbesitzer: Noch bis zum Monatsende haben sie Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Auch Land und Kommunen müssen der Aufgabe nachkommen. Wie ist der Stand kurz vor Fristende? (c) proplanta
Dies entspreche 68,4 Prozent aller geforderten Erklärungen, teilte das Landesfinanzministerium auf Nachfrage mit. Damit fehlen kurz vor Fristende noch rund 320.000 Grundsteuererklärungen.

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung greifen. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen. Die Abgabefrist war einmalig verlängert worden und läuft nun am 31. Januar 2023 aus.

Seit 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, das Baujahr und den sogenannten Bodenrichtwert. Die Besitzer müssen die Daten in dem Online-Portal «Elster» oder auf einer speziellen Seite des Bundesfinanzministeriums eintragen.

Wer die Erklärung nicht fristgerecht einreicht, erhält vom Finanzamt zunächst ein Erinnerungsschreiben. Außerdem könne bei einer verspäteten Abgabe ein Verspätungszuschlag in Betracht kommen, sagte eine Sprecherin des Hauses von Finanzminister Michael Richter (CDU). Bei Nichtabgabe könne das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Erklärungen müssen nicht nur Privatpersonen, sondern auch die Landesbehörden abgeben. Involviert sind beispielsweise das Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, der Landesforstbetrieb und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft. Insgesamt geht es laut dem Finanzministerium um 179.000 Hektar, die sich im Landeseigentum befinden.

Auch das Land sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Erklärungen für seine Liegenschaften bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Ob das in jedem Fall gelingen wird, ist offen. Bei «besonderen Umständen» sei es möglich, dass insbesondere Eigentümer mit einer Vielzahl von Grundstücken eine Fristverlängerung beantragten oder dies bereits getan hätten, hieß es.

Zu verspäteten Abgaben könnte es auch bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen kommen. «Möglich ist, dass nicht alle Kommunen diese Erklärungsfrist werden einhalten können», sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Bernward Küper, mit Verweis auf personelle Engpässe und die Vielzahl der notwendigen Erklärungen. Für Verwaltungsgebäude, Schulen und Straßen werden aber häufig keine Abgaben fällig, weil diese für einen öffentlichen Zweck genutzt werden.
dpa/sa
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