Dessen Umsetzung soll in erster Linie eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sowie eine Verbesserung der Lebensqualität der Landbevölkerung gewährleisten. Zu den weiteren Zielen des neuen Programms gehören die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen
Agrarprodukte sowie die Erhaltung und die Wiederherstellung des Bodens und von weiteren natürlichen Ressourcen der Landwirtschaft.
Die Unterprogramme sehen unter anderem eine vorrangige Entwicklung bestimmter Produktionsbereiche - allen voran der tierischen Erzeugung - vor, aber auch die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesamten Branche. Angestrebt wird dabei eine Aufstockung des Anteils der Erzeugnisse inländischer Herkunft am russischen Nahrungsmittelmarkt um 7% gegenüber dem vergangenen Jahr auf 70% im Jahr 2012. Für die Realisierung der Vorhaben müssten laut dem Entwurf staatliche Fördermittel in einer Gesamthöhe von rund 16 Mrd EUR bereitgestellt werden.
Laut dem Programmentwurf sollte die nationale Bruttoagrarerzeugung während des Planungszeitraums jährliche Zuwächse von etwa 4% aufweisen. Dabei dürfte die tierische Produktion bis 2012 jedes Jahr um rund 5% zulegen. Als eine der vorrangigsten Aufgaben auf diesem Gebiet wird ein Ausbau der Rindfleisch-Produktion angesehen. In der pflanzlichen Erzeugung sollen vordergründig Saatgut-Entwicklung, Futterproduktion, Faserlein- und Ölrapserzeugung, aber auch Garten- und Weinbau forciert werden. Dem Programmentwurf nach dürften beispielsweise an Raps im Jahr 2012 gut 3,0 Mio t erzeugt werden, was mehr als dem Fünffachen der im vergangenen Jahr geernteten Menge entspricht. Zu diesem Zweck muss die Anbaufläche um 270% auf etwa 2 Mio ha ausgeweitet werden.
Der Staat dürfte die Agrarproduzenten in erster Linie durch die Verbilligung von Krediten unterstützen. 2012 soll die Aufnahme von Agrardarlehen in einer Gesamthöhe von 9,1 Mrd EUR ermöglicht werden, was einer Steigerung um 77% gegenüber 2006 entspricht. In einigen Bereichen sind jedoch auch direkte staatliche Zuwendungen vorgesehen, beispielsweise in der Fleischrinderproduktion als Ausgleich eines Teils der Ausgaben für die Haltung der Muttertiere. DJG/AIZ/ssc/15.6.2007
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