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08.04.2020 | 12:05 | Corona-Krise 

Saisonarbeiter: Reicht das Kontingent?

Mainz / Koblenz / Düsseldorf / Kutzleben - Dass landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Coronakrise doch nach Deutschland kommen dürfen, bedeutet für viele Betriebe eine Erleichterung.

Corona-Krise Saisonarbeiter
Seit Kurzem können Landwirte Saisonarbeiter für eine Einreise nach Deutschland anmelden. Trotz aller Freude gibt es auch Kritik an Auflagen und Uneinigkeit, ob das erlaubte Kontingent an Saisonarbeitern ausreicht. (c) proplanta
Ohne die Saisonarbeiter gehe es nicht, betonte der Sprecher des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, Andreas Köhr, am Mittwoch in Mainz. Kritik gebe es aber seitens einiger Landwirte an den strengen Auflagen, die für die Einreise, die Arbeit und die Unterbringung gelten. Auch der Verband habe sich mehr praxisorientierte Regelungen gewünscht, aber es sei nicht anders möglich gewesen.

«Die Alternative wäre gewesen, dass es gar keine Lockerung gegeben hätte. Dann hätte gar kein Saisonarbeiter nach Deutschland kommen können.» Ein Szenario, das schlimmer sei als Auflagen. «Ich denke schon, dass viele Betriebe massiv auf diese Kräfte angewiesen sind.» Daher seien die Landwirte grundsätzlich über die Lockerung froh.

Um eine Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten für die Saisonarbeiter etliche Auflagen. Sie müssen zum Beispiel nach ihrer Ankunft 14 Tage lang strikt getrennt von anderen Menschen leben und arbeiten. Die Arbeit danach muss in kleinen und immer gleich bleibenden Teams vonstatten gehen. Bei Räumen, die von mehreren Teams genutzt werden wie eine Küche, soll mit Nutzungsplänen sicher gestellt werden, dass sich die Gruppen nicht begegnen.

Auch für die Einreise der Arbeiter gibt es Regeln. Kritik hieran hat den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit Sitz in Koblenz erreicht. Es werde zum Beispiel bemängelt, dass ein Gesundheitscheck der Arbeiter erst in Deutschland am Flughafen stattfinde, erklärte der Verbandssprecher Herbert Netter. Sollte aber einer der Helfer infiziert sein, hätte das Auswirkungen auf alle Passagiere in dem Flugzeug. «Ein Check vor dem Flug in Rumänien oder Bulgarien wäre viel effektiver.»

Im April und Mai dürfen jeweils 40.000 Saisonarbeiter aus Osteuropa nach Deutschland einreisen, um große Ernteausfälle zu verhindern. Für einige rheinland-pfälzische landwirtschaftlichen Betriebe kam diese Entscheidung zur Lockerung des Einreisestopps laut Köhr zu spät. «Es gibt Betriebe, die aufgrund des Einreisestopps jetzt schon Umsatzeinbußen haben.»

Auch die Frage, ob das Kontingent an Saisonarbeitern ausreicht, steht im Raum. Die Meinungen hierzu sind geteilt. «Diese 40.000 pro Monat sind aus unserer Sicht erst mal ausreichend», sagte Köhr.

In Vorjahren seien ohne Corona-Einschränkungen über die gesamte Saison von Frühjahr bis Herbst etwa 42.000 Saisonarbeiter für Gemüse-, Obst- und Weinbau nach Rheinland-Pfalz gekommen. In diesem Jahr wollten aber viele Menschen wegen des Coronavirus gar nicht erst kommen. Außerdem dürften die Saisonarbeiter diesmal länger als sonst bleiben - nämlich 115 Tage statt 70 Tage. «Das schafft natürlich auch Puffer.»

Netter ist weniger optimistisch. Er betonte, dass das Kontingent für ganz Deutschland gilt. «Da wird der Sack schnell zu sein. Mit Ernteausfällen und schlimmen familiären Problemen bei einigen Familienbetrieben wird zu rechnen sein.»

Die Agentur für Arbeit in Mainz erklärte, es gebe auch weiterhin Bedarf an inländischen Helfern bei der Ernte. Das könne sich insbesondere für Menschen in Kurzarbeit lohnen. Denn wenn sie in einem systemrelevanten Bereich wie der Landwirtschaft oder dem Einzelhandel arbeiteten, greife noch bis Ende Oktober eine Sonderregelung. «Danach wird das verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.»

Zu beachten sei, dass das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, dem Kurzarbeitergeld und dem zusätzlichen Verdienst nicht das normale Nettoeinkommen übersteige dürfe, hieß es. «Für Menschen, die Arbeitslosengeld oder Grundsicherung erhalten und sich etwas hinzuverdienen möchten, bleiben die geltenden Freibeträge für Nebeneinkünfte unverändert.»
dpa/lrs
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