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14.01.2011 | 04:06 | Agrarhandel 

SBV: Cassis de Dijon-Prinzip gefährdet Schweizer Qualitätsniveau

Brugg - Das Bundesamt für Gesundheit hat gestern eine Zwischenbilanz zur Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips ab Mitte 2010 veröffentlicht.

Cassis de Dijon-Prinzip in der Schweiz
Der Bauernverband und seine Mitgliedorganisationen wehren sich mit vier Beschwerden gegen die damit verbundene Täuschung der Konsumenten und Untergrabung des hohen Schweizer Qualitätsniveaus. Gleichzeitig versuchen sie, auf dem politischen Weg, Lebensmittel vom Prinzip auszunehmen.

Seit der Einführung des Cassis de Dijon-Prinzip genügt es, wenn ein Lebensmittel dem Recht irgendeines EU-Landes entspricht, damit es auch in der Schweiz verkauft werden kann. Dies, sofern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seinen Segen dazu gibt. 69 Produkte, die dem Schweizer Gesetz nicht entsprechen, wurden in diesem halben Jahr beantragt, 21 davon bisher bewilligt.

Das Cassis de Dijon-Prinzip unterläuft das Schweizer Lebensmittelgesetz und macht dieses zur Makulatur. So verlangen die Schweizer Vorschriften beispielsweise, dass der Wasseranteil eines Apfelweins maximal 30% betragen darf. Neu kann es aber - Cassis de Dijon sei dank - auch 85 Prozent Wasser sein. Für den Konsumenten ist der enorme Qualitätsunterschied beim Kauf nicht ersichtlich, denn beides darf als Apfelwein verkauft werden. Der Sirup braucht neu dreimal weniger Fruchtanteil und darf sich dennoch Sirup nennen. Geriebener Käse darf neu auch Stärke enthalten oder der Schinken wässriger sein, als bei uns eigentlich vorgeschrieben.

Für den SBV und seine Mitgliedorganisationen führt das Cassis de Dijon-Prinzip zu einer Täuschung der Konsumenten und zur Absenkung des Schweizer Qualitätsniveaus bei Lebensmitteln. Es wirkt sich damit negativ auf die Preise für die Agrarprodukte aus, was für die Landwirtschaft unhaltbar ist. Die Zulassung der Produkte steht zudem im Widerspruch mit der vom Bund initiierten Qualitätsstrategie für die Land- und Ernährungswirtschaft. Aus diesem Grund haben der SBV und zwei Mitgliedorganisationen gegen die Bewilligung von vier Produkten eine Beschwerde eingereicht. Zusätzlich verlangte der Direktor des SBV in einem Vorstoß im Parlament, dass Lebensmittel vom Cassis de Dijon-Prinzip ausgenommen werden. Der letzte Schluck des verdünnten Sirups oder Apfelweins ist noch nicht getrunken! (sbv/lid)
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