Wichtig zu wissen: Es ist ein Irrglaube, dass Personen ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände Schlepper, Hoflader oder Stapler fahren dürfen. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schließen das aus.
Im Klartext heißt dies: Sobald es möglich ist, ein Betriebsgelände von außen zu betreten, gelten dort die gleichen Regeln zum Führen eines Fahrzeuges, wie auf einer öffentlichen Straße. Das Gleiche gilt übrigens auch auf Feldwegen.
Jugendliche verantwortungsvoll einbindenJugendliche helfen gerne und in der Landwirtschaft ist es aus betrieblicher Sicht auch manchmal notwendig, dass der Nachwuchs mit anpackt. So lernt die
Landjugend früh, Verantwortung zu übernehmen. Wertvolle Erfahrungen werden dabei gesammelt, die auch im späteren Leben helfen. Welche Arbeiten für welche Altersgruppe geeignet sind, ist nicht immer einfach einzuschätzen. Viel hängt von der persönlichen Reife und der körperlichen Eignung des Einzelnen ab. Der Unternehmer trägt hier ein besonders hohes Maß an Verantwortung, denn er entscheidet, wer auf seinem Betrieb welche Arbeiten ausführt. Gesetze und Richtlinien stecken Grenzen ab und helfen dabei, die jungen Menschen davor zu schützen, sich selbst zu übernehmen oder von anderen Personen mit Aufgaben betraut zu werden, denen sie nicht gewachsen sind.
Jugendliche können das Risiko einer Tätigkeit nicht immer abschätzen. Noch viel weniger können sie die eventuellen Folgen eines unbedachten Tuns tragen. Anders als im Videogame sind Arbeitsunfälle Schicksalsschläge, die das reale Leben nachhaltig beeinträchtigen können. Also ist klar: Zu Schaden kommen darf bei den Aktivitäten der jungen Menschen niemand – weder sie selbst, noch andere. Schlepper fahren ist bei Jugendlichen besonders begehrt. Allerdings birgt gerade diese Arbeit ein erhebliches Unfallrisiko. Der Zündschlüssel im Zündschloss ist verführerisch und sollte deshalb immer nach abgeschlossener Arbeit abgezogen und sicher verwahrt werden, um unerlaubtes Fahren zu verhindern.
Schlepper nur mit Führerschein fahrenDie Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klassen T und L können Jugendliche ab 16 Jahren ablegen. Erst diese Fahrerlaubnis berechtigt Jugendliche zum Schlepper fahren. Nur in begründeten einzelnen Härtefällen ist es möglich, diese Prüfung ausnahmsweise bereits mit 15 Jahren abzulegen, sofern dies eine medizinisch-psychologische Untersuchung zulässt. Die geltenden Vorschriften sind keineswegs als Schikane zu verstehen. Jeder, der den hohen Technisierungsgrad, die komplexen Steuerungen und die starken Motorleistungen moderner Schlepper kennt, wird die geltenden Richtlinien sofort verstehen und beherzigen. Jugendliche sind ohne Zweifel in der Regel gut in der Lage, die komplexe Technik richtig zu bedienen. Kommen sie aber in eine Gefahrensituation, sind sie damit schnell überfordert. Gelassenheit und Weitblick fehlen Kindern und Jugendlichen entwicklungsbedingt.