Betroffene Betriebe können nun Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten, wie die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne) am Montag mitteilte. Anträge dürfen Bauern stellen, die Rinder, Schafe oder Ziegen halten und Einbußen von mehr als 30 Prozent im betroffenen Betriebszweig hinnehmen müssen.
Landwirtschaftsministerium, Landesuntersuchungsamt und Kreis-Veterinärämter behalten die Lage laut Höfken genau im Auge. So habe Rheinland-Pfalz bereits nach Auftreten des ersten Falles im Januar eine Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus eingeführt. Nun gelte diese Regelung auch bundesweit, berichtete die Ministerin. Der Bundesrat habe einer entsprechenden Verordnung am Freitag zugestimmt. Rheinland-Pfalz beteilige sich zudem an einer Studie des Friedrich-Löffler-Instituts. Diese soll laut Höfken das neue Virus und seine mögliche Bekämpfung besser erforschen.
Noch am 10. Februar hatte es in Rheinland-Pfalz erst 29 bestätigte Fälle gegeben. Der Erreger verursacht Fehlgeburten bei Schafen, Rindern und Ziegen sowie Missbildungen bei Lämmern und Kälbern. Übertragen wird das Schmallenberg-Virus vermutlich durch stechende Insekten. Nach bisherigen Erkenntnissen ist es laut Ministerium für Menschen ungefährlich. Benannt ist der Erreger nach dem Ort des ersten Virus-Nachweises im Sauerland. (dpa/lrs)
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