Hierzu sei auch ein klares Bekenntnis aller Marktpartner zur hiesigen Schweinehaltung notwendig, betonte der Verband am vergangenen Freitag (29.10) nach einer Sondersitzung des Vorstandes. „Jetzt muss gehandelt werden, ansonsten stirbt die einst starke
Veredelung im Land“, warnte der LBV.
Mit Beginn der Corona-Pandemie sei der
Schweinepreis eingebrochen und habe sich seitdem nicht mehr erholt. Viele
Betriebe könnten seit mehr als einem Jahr nicht mehr kostendeckend arbeiten; im
Schnitt lege jeder Schweinezüchter oder
Mäster zwischen 50 Euro und 60 Euro je Schwein drauf.
Sehr hohe Energie- und
Futterpreise verschärften die Situation zusätzlich. Die Betriebe sähen aktuell keine Perspektive und Baden-Württemberg drohe der Verlust seiner Schweinehaltung, obwohl schon jetzt der
Selbstversorgungsgrad unter 50 % gesunken sei.
„Die Betriebe brauchen jetzt schnell finanzielle Unterstützung. Dafür müssen Corona-Hilfen unverzüglich und unbürokratisch bei den Betrieben ankommen“, fordert der LBV. Zudem sei der Handel aufgefordert, die Vermarktung von
Schweinefleisch erheblich zu intensivieren, um die Krise zu überwinden. Die Marktüberhänge müssten dringend abgebaut werden; ein deutlicher Preisanstieg sei zwingend notwendig. Insbesondere die Regional- und Qualitätsprogramme Baden-Württembergs müssen dem Verband zufolge zur Preisstabilisierung genutzt werden. Auch sollten die Abrechnungsmasken für Schlachtschweine geöffnet werden, damit Schweinehaltern keine zusätzlichen Abschläge drohen.
Für die Zukunft werden nach Auffassung des Landesbauernverbandes deutlich verlässlichere Rahmenbedingungen und Verträge für die
Schweinehalter benötigt. Die Qualitätsprogramme für Schweinefleisch aus Baden-Württemberg müssten hierfür ausgebaut werden, und der
Lebensmitteleinzelhandel die Weiterentwicklung der Haltungsformen hin zu noch mehr
Tierwohl mit der notwendigen finanziellen Planungssicherheit versehen. Die Politik sei in der Pflicht, diese Entwicklung mit der Umsetzung des Borchert-Plans zu unterstützen, Hürden im Baurecht abzubauen und auf eine weitere Verschärfung rechtlicher Vorgaben zu verzichten.