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20.12.2017 | 14:00 | Teurer Aufschnitt 

Streit um Wurstkartell geht in die nächste Runde

Düsseldorf - Wegen verbotener Preisabsprachen der Wursthersteller haben Verbraucher in Deutschland nach Überzeugung des Bundeskartellamtes jahrelang zu viel für Aufschnitt bezahlt.

Kartellskandal Wursthersteller
Einer der größten Kartellskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird seit Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht neu aufgerollt. Doch schon am ersten Tag bröckelt die Front der streitlustigen Unternehmen. (c) proplanta
Im Jahr 2014 verhängte die Wettbewerbsbehörde deswegen Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro gegen 22 Wursthersteller und 33 verantwortliche Personen. Doch ausgestanden ist der Streit um einen der größten Kartellskandale der deutsche Wirtschaftsgeschichte auch Jahre nach dem Machtwort der Wettbewerbshüter nicht.

Im Gegenteil: Seit Dienstag wird der Streit um das «Wurstkartell» vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht neu aufgerollt. «Wir prüfen noch einmal von vorne», kündigte der Vorsitzende Richter des 6. Kartellsenats Ulrich Egger an Dienstag beim Prozessauftakt an.

Vier namhafte Wursthersteller - Wiesenhof, Rügenwalder, Wiltmann und Heidemark - hatten Einspruch gegen die Millionenbußen eingelegt. Allerdings begann die Front der gegen das Kartellamt zu Felde ziehenden Unternehmen bereits zum Verfahrensauftakt zu bröckeln.

So zog Wiesenhof seinen Widerspruch in letzter Minute zurück. Das Prozessrisiko, vor allem die Gefahr einer weiteren Erhöhung der Strafe, sei zu hoch, betonte das Unternehmen. «Auch wenn wir nicht an Preiabsprachen beteiligt waren, haben wir keine Garantie, dass es uns vor Gericht gelingen wird, unsere Unschuld glaubhaft zu beweisen.»

Auch Rügenwalder ist in Gesprächen mit der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft über eine Verständigung weit vorangekommen. Das Verfahren gegen das Unternehmen und seine Verantwortlichen könnte möglicherweise schon im Januar beendet werden. Die Geldbußen lägen dann nach den bisherigen Absprachen wohl in ähnlicher Höhe wie vom Bundeskartellamt verhängt. Doch mögliche Absprachen aus früheren Jahren würden wohl kein Thema mehr sein. Auch zwischen Heidemark und der Anklagebehörde gab es bereits erste Gespräche über eine Verständigung.

Lediglich der Wursthersteller Wiltmann und sein Geschäftsführer Wolfgang Ingold zeigten sich am ersten Prozesstag fest entschlossen, das Düsseldorfer Verfahren bis zu Ende durchzuziehen. «Ich stehe für Deals nicht zur Verfügung. Ich bin mir überhaupt keines Fehlverhaltens bewusst», sagte Ingold der Deutschen Presse-Agentur.

Der «Wurstskandal» ist allerdings nicht nur deshalb ein Skandal, weil möglicherweise Verbraucher über einen langen Zeitraum geschädigt wurden. Einer ganzen Reihe von beschuldigten Unternehmen war es zudem möglich, durch eine Gesetzeslücke - die sogenannte «Wurstlücke» - den gegen sie verhängten Geldbußen zu entgehen. Sie ließen dabei haftende Tochterunternehmen kurzerhand vom Markt verschwinden, die damit nicht mehr greifbar waren. Insgesamt mussten Verfahren mit einem Bußgeldvolumen von rund 238 Millionen Euro eingestellt werden.

Für die Unternehmen, die nun in Düsseldorf klagen, ist der Schritt nicht ohne Risiko. «Statistisch gesehen sind die meisten Kartellentscheidungen in der Vergangenheit von den Gerichten bestätigt worden», sagt der Kartellrechtler René Grafunder von der Wirtschaftskanzlei Dentons. Erst kürzlich erhöhte das Düsseldorfer Oberlandesgericht in einem ähnlichen Verfahren gegen Tapetenhersteller die vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder sogar noch einmal deutlich.

Allerdings wirft die «Wurstlücke» einen Schatten über das Verfahren gegen Wiesenhof, Rügenwalder und Co. Der Kartellrechtler Grafunder jedenfalls meint: «Es sorgt für ein komisches Gefühl, dass kleine mittelständische Unternehmen Millionenbußen zahlen sollen, während ihre größeren Konkurrenten ohne Strafe davonkommen.»
dpa
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