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21.10.2015 | 12:30 | Arbeitssicherheit 

Tipps zum Arbeitsschutz im Weinbau

Kassel - Arbeitsschutz bedeutet Gefährdungen vorausschauend zu managen. Folgen einer unzureichenden Prävention werden erst bei einem Unfall leidvoll spürbar.

Arbeitsschutz Weinbau
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Podestleitern wie hier am Traubenvollernter reduzieren das Unfallrisiko erheblich. (c) SVLFG
Passiert hingegen kein Unfall, wähnt man sich oft in vermeintlicher Sicherheit, frei nach dem Motto "mir passiert schon nichts". Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt anhand von Beispielen, wie (lebens-)wichtig das Thema auch im Weinbau ist.

Einige Betriebsinhaber bringen Arbeitsschutz vor allem mit bürokratischen Auflagen, ungeliebter Mehrarbeit und finanziellen Aufwand in Verbindung. Äußerst bedenklich wird es, wenn wissentlich Sicherheitsmängel in Kauf genommen werden, alles gut geht und man sich in seinem fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Fehlverhalten positiv bestätigt fühlt. Das Thema wird oft erst als bedeutsam erkannt, wenn sich ein Unfall im eigenen Betrieb ereignet, der durch Arbeitsschutzmaßnahmen hätte verhindert werden können.

Gefährdungen an Maschinen

Quetsch- und Schnittverletztungen machen über die Hälfte der Unfallfolgen durch den Umgang mit Maschinen aus. Oft sind Wartungs- und Entstörarbeiten an laufenden Maschinen die Ursachen hierfür. Zeitdruck und Stress verleiten dazu, Schutzeinrichtungen zu entfernen oder Störungen bei noch laufenden Maschinen zu beheben. Dies verdeutlicht folgender Unfall, der der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldet wurde: Der Unternehmersohn wollte festgesetzte Blätter an den Walzen des Entlaubers bei laufender Maschine beseitigen und wurde mit dem Handschuh in die Walzen eingezogen. Dabei wurde der rechte Zeigefinger mehrfach gebrochen.

Unfälle im Kellerbereich

Die häufigsten Unfälle im Kellerbereich ereignen sich durch Stürze. Davon wiederum passiert etwa die Hälfte der schweren Sturzunfälle bei der Benutzung von Leitern. Ungesicherte Leitern, Abrutschen oder Gleichgewichtsverlust – insbesondere bei älteren Personen – sind hier ursächlich. Die Folgen sind meist schwere – mitunter sogar tödliche – Verletzungen. Diese Unfälle können durch einfache Arbeitsschutzmaßnahmen verhindert werden: Im Weinkeller, wo mit nassem und rutschigem Bodenbelag zu rechnen ist, muss eine Anlegeleiter immer durch Einhängen am Tank gegen Wegrutschen gesichert werden. Alternativ haben Podestleitern oder Laufstege ein deutlich geringeres Unfallrisiko beim Arbeiten am Weintank.

Unfälle durch Schwefeldioxid

Auch beim Umgang mit Schwefeldioxid (SO2) kommt es immer wieder zu Unfällen. Technisches Versagen und Verhaltensfehler sowie der sorglose Umgang mit dem giftigen und stark ätzenden Gas führen mitunter zu schwersten Verletzungen. Durch die Handhabung eines Schwefeldosiergerätes auf der Anlegeleiter erhöht sich das Unfallrisiko zudem. Unfallbeispiel: Beim Schwefeln eines Weintanks platzte das Glas des Dosiergerätes und SO2 spritzte dem Anwender ins Gesicht. Dieser erleidet eine Augenverätzung, da er keine Vollgesichtsmaske trug.

Eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie im Sicherheitsdatenblatt angegeben, ist unbedingt zu tragen. Das sogenannte Substitutionsgebot des Gefahrstoffrechts fordert, die Verwendung von ungefährlicheren Alternativprodukten (z.B. Ammoniumbisulfit oder Kaliumhydrogensulfit) zu prüfen. Der Ersatz des gasförmigen Schwefeldioxids erhöht wirksam die Arbeitssicherheit.

Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit motivieren

Menschliches Fehlverhalten, ungenügende Qualifikation in Verbindung mit mangelndem Gefahrenbewusstsein, sind die häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Den Mitarbeitern muss von den Verantwortlichen verdeutlicht werden, dass die Arbeitssicherheit das bestimmende Thema im Unternehmen ist. Sie sollen die Erkenntnis erlangen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen ihre Arbeitsbedingungen verbessern und ihrer Gesundheit und Sicherheit dienen.

Der Unternehmer hat hier eine ganz zentrale Vorbildfunktion: Wenn sich der Chef nicht an die Sicherheitsstandards hält, warum sollen sich seine Mitarbeiter daran halten? Durch gezielte, regelmäßige Unterweisungen, auch anlassbezogen nach unsicheren Zuständen und sicherheitswidrigen Verhaltensweisen, sind die Mitarbeiter über Gefährdungen zu unterrichten und über die notwendigen Sicherheitsstandards und Schutzmaßnahmen zu informieren. Dabei sind die Mitarbeiter bei der Entwicklung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu beteiligen, indem gemeinsam erreichbare Ziele und dazugehörige Maßnahmen vereinbart werden. Entsprechende Informationsmaterialien und Praxishilfen kann der Unternehmer auf der Internetseite der SVLFG herunterladen.

Gefährdungsbeurteilung betrifft alle Weingüter

Ziel der Prävention ist es, notwendigen Arbeitsschutz zu ermitteln und umzusetzen. Ein effektives Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Sie hilft dem Unternehmer, Gefahren im Unternehmen zu erkennen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber – auch von nicht zertifizierten Weingütern – verpflichtet, eine GBU durchzuführen. Dabei werden die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit ermittelt, beurteilt und schriftlich dokumentiert. Die Dokumentation trägt auch im Falle eines Arbeitsunfalls zur Rechtssicherheit bei.

Beispiel: Persönliche Schutzausrüstung

Das Ergebnis der GBU zeigt beispielsweise auf, welche Maßnahmen zur PSA erforderlich sind. Die PSA muss der Unternehmer den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen und er hat zu kontrollieren, ob diese auch tatsächlich benutzt wird. Dabei ist nicht nur die Schutzwirkung, sondern auch Ergonomie und Tragkomfort zu berücksichtigen. Die Beteiligung der Mitarbeiter an der PSA-Auswahl erhöht die Akzeptanz und damit die Benutzung. Für die Most- oder Weinschwefelung kann beispielsweise folgende PSA erforderlich sein: Gasfilter Typ E (gelb) und Vollsichtmaske, Schutzhandschuhe gegen Chemikalien, Gummischürze, Sicherheitsschuhe oder -stiefel mit profilierter Sohle. Bei Bedarf stehen dem Arbeitgeber die Präventionsberater der Berufsgenossenschaft zur Seite und stellen ihm unternehmensspezifische Informationen zum Arbeitsschutz zur Verfügung.

Arbeitsabläufe früh planen

Arbeitsabläufe sollten mit Blick auf die Arbeitssicherheit regelmäßig reflektiert werden, um einer gewissen "Betriebsblindheit" entgegen zu wirken und sich möglicher Gefahren immer wieder bewusst zu werden. „Beinaheunfälle“ sind dabei ein wichtiges Frühwarnsystem, dass mit der Arbeitssicherheit irgendwas nicht stimmt. Arbeiten sind im Vorfeld so zu organisieren, dass Stress und Hektik vermieden werden, die bei einem Unfall oft das Zünglein an der Waage sind.

Zu guter Letzt

Jeder Arbeitsunfall und jede berufsbedingte Erkrankung ist in der Regel mit persönlichem Leid und oftmals hohen Kosten verbunden. Außerdem wird der Betriebsablauf gestört. Die zu erledigende Arbeit muss irgendwie bewältigt werden. Insbesondere im Weinbau und in der Landwirtschaft mit kleinen Betriebsstrukturen und saisonalen Arbeitsspitzen ist es dann schwierig, den Arbeitsausfall auszugleichen. Ist der Betriebsunternehmer selbst betroffen, wird es umso schwieriger. Deshalb muss es das Bestreben eines jeden Unternehmens sein, den Arbeitsschutz zu einem vorrangigen Ziel zu machen, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
SVLFG
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