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18.01.2017 | 14:42 | Fahrlässige Tötung 

Tod eines Erntehelfers - Landwirt bestreitet Vorwürfe

Freiburg - Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers nahe Freiburg hat der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Landwirt zum Prozessauftakt die Vorwürfe zurückgewiesen.

Fahrlässige Tötung
(c) proplanta
Er trage am Tod des Saisonarbeiters keine Schuld, sagte der 47-Jährige am Mittwoch. Laut Staatsanwaltschaft zwang der Landwirt im Juni 2014 den Erntehelfer bei großer Hitze zum Stapeln schwerer Heuballen, obwohl der 32-Jährige über gesundheitliche Probleme klagte. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb.

Der Landwirt habe dem Helfer, der gemeinsam mit seinem Schwager auf dem Feld arbeitete, keine Pausen eingeräumt und nichts zu trinken bereitgestellt, sagte der Staatsanwalt. An dem Tag seien im Schatten 31 Grad gemessen worden. Der Landwirt, der auf dem Traktor saß, habe die zwei Helfer zur schnellen Arbeit angetrieben. Die beiden arbeiteten den Angaben zufolge zehn Stunden am Tag für sechs Euro Stundenlohn, es war der zweite Arbeitstag des 32-Jährigen.

Der Landwirt sagte, er habe die Helfer korrekt behandelt. Die gesundheitlichen Probleme des Mannes seien ihm nicht klar gewesen, dieser habe zudem kein Deutsch gesprochen.

Der Landwirt hatte nach dem Tod des Helfers einen Strafbefehl erhalten, dagegen aber Widerspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess. Es sind drei Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird kommende Woche gerechnet (Az.: 25 Cs 570 Js 18987/14).
dpa
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