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29.10.2010 | 13:44 | EU-Milchpolitik 

Überschreitung der Milchquoten: Drei Mitgliedstaaten müssen Abgaben in Höhe von 19 Mio. EUR zahlen

Brüssel - Dänemark, die Niederlande und Zypern sind die einzigen Mitgliedstaaten, die ihre Milchquoten im Quotenjahr 2009/10 überschritten haben.

EU
(c) proplanta
Nach den vorläufigen Zahlen, die die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat, ergibt sich daraus für die Zusatzabgabe einen Betrag von insgesamt 19 Mio. EUR. Im vergangenen Jahr betrug das Abgabenaufkommen 99 Mio. EUR und im Jahr davor 340 Mio. EUR. Nach der beim GAP-Gesundheitscheck 2008 vereinbarten Anhebung der Quoten lag die italienische Erzeugung erstmals im Rahmen der Quote, während die EU-Milcherzeugung insgesamt die Quote um ca. 7 % gegenüber 4,2 % im Quotenjahr 2008/09 (April - März) unterschritten hat.

Dacian Cioloº, für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständiges Kommissionsmitglied, sagte hierzu: „Auch wenn diese Zahlen bestätigen, dass Italien es schließlich geschafft hat, seine Referenzmenge nicht zu überschreiten, wird das Quotenjahr 2009/10 nur wegen der besonders schwierigen Marktsituation in so vielen Mitgliedstaaten in Erinnerung bleiben. In der hochrangigen Arbeitsgruppe, die eigens zur Prüfung der Marktkrise eingerichtet wurde, haben wir die Situation sorgfältig geprüft, und ich bin zuversichtlich, dass die Vorschläge, die ich im Dezember vorlegen werde, es den Milcherzeugern ermöglichen werden, besser auf die Marktentwicklungen zu reagieren, und stabilere Rahmenbedingungen schaffen werden, da die Quotenregelung nunmehr im Jahr 2015 ausläuft.“

Insgesamt belaufen sich die Überschreitungen der nationalen Quoten der drei genannten Länder auf 70.000 Tonnen. Die Niederlande und Dänemark haben ihre Quote für Lieferungen um 0,4 % überschritten, in Zypern betrug die Überschreitung 0,3 %, was Abgabebeträge von 13,03 Mio. EUR, 5,68 Mio. EUR bzw. 125.000 EUR ergibt. Die Niederlande haben außerdem ihre Quote für die Direktverkäufe um 2.268 Tonnen überschritten. Die entsprechende Abgabe beläuft sich auf 631.000 EUR. Nach den jährlichen Meldungen der Mitgliedstaaten lag die Erzeugung der restlichen 24 Mitgliedstaaten innerhalb der jeweiligen Referenzmenge.

Obwohl durch die 2008 getroffenen Beschlüsse (Anhebung der Quoten und Änderungen des Fettkorrektursystems) die Erzeugungsmöglichkeiten für das Wirtschaftsjahr 2009/10 erheblich zugenommen haben, haben die Lieferungen nur in 10 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich und Finnland) zugenommen. Insgesamt sind die Lieferungen sogar um 0,6 % zurückgegangen, was auf die schwierige Marktlage zurückzuführen ist. In 11 Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Frankreich, Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien, Slowakei und Schweden) betrug der Rückgang sogar mehr als 2 %. Nach Anwendung des Fettkorrekturkoeffizienten lagen die Lieferungen in 15 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich) um mindestens 10 % unter der nationalen Referenzmenge.


Die Milchquotenregelung

Kuhmilch wird in der Europäischen Union auf der Grundlage so genannter Referenzmengen (Quoten) vermarktet. Jeder Mitgliedstaat erhält zwei Quoten, eine für Lieferungen an Molkereien und eine für Direktverkäufe an Verbraucher. Diese Mengen werden in den Mitgliedstaaten auf die Erzeugerbetriebe aufgeteilt (einzelbetriebliche Referenzmenge). Für das Milchwirtschaftsjahr 2009/10 (April 2009-März 2010) wurde die Gesamtreferenzmenge für Lieferungen an Molkereien auf 144,8 Mio. Tonnen festgesetzt. Diese Quote wurde in 836.000 einzelbetriebliche Referenzmengen aufgeteilt. Daneben gibt es eine eigene Quote von 3,5 Mio. Tonnen für Direktverkäufe an Verbraucher, die in ca. 370.000 einzelbetriebliche Referenzmengen aufgeteilt ist.

Wird Milch über die nationale Quote hinaus erzeugt, muss der betreffende Mitgliedstaat bei den Erzeugern, die zu dem Überschuss beigetragen haben, eine Zusatzabgabe erheben. Die Abgabe beläuft sich auf 27,83 EUR je 100 kg über die Quote hinaus produzierte Menge. Die Erzeuger von Kuhmilch müssen diese Abgabe auf alle Mengen von Milch oder Milchäquivalent zahlen, die sie in einem Zwölfmonatszeitraum, der vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres läuft, über ihre Quote hinaus vermarktet haben. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission jährlich vor dem 1. September die Ergebnisse der Anwendung der Milchquotenregelung im vorangegangenen Zeitraum mit. Sie füllen hierzu einen Fragebogen aus, der alle für die Berechnung der Abgabe notwendigen Angaben enthält. (EU)
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