Standards mit AugenmaßDer
DBV fordert, dass die bislang analysierte Kostenbelastung bei der GAP-Weiterentwicklung berücksichtigt werden sollte. Der Verband erinnerte an seine Bundestagswahlforderung nach „Standards mit Augenmaß“. Die
Landwirtschaft müsse ihre
Wettbewerbsfähigkeit in global offenen Märkten beweisen, so Rukwied. Im Einzelnen gehen Noleppa und Karl nach der Auswertung der bereits vorliegenden Daten bei der
Wasserrahmenrichtlinie allein in Nordrhein- Westfalen von Mehrkosten inHöhe von etwa 134 Mio. Euro jährlich aus. Für ganz Deutschland ergäben sich dann hochgerechnet Mehrkosten von 1,4 Mrd. Euro insgesamt beziehungsweise 80 Euro/ha landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Wegen der neuen
Düngeverordnung rechnen die Wissenschaftler mit Erfüllungskosten der Wirtschaft von 191,2 Mio. Euro, auf sektoraler Ebene mit 0,5 Mrd. Euro. Beim Neonikotinoidverbot geht man von 128 Mio. Euro an jährlichen Kosten aus. Die Pflanzenschutzgesetzgebung, speziell die EU-Verordnung 1107/2009, könnte hochgerechnet auf den Sektor mindestens 0,9 Mrd. Euro an Mehrkosten verursachen.
Umbruchverbot kostet extraIm Bereich der Tierhaltungsstandards haben die Wissenschaftler nach Auswertung von 16 EU-Direktiven und Verordnungen zu
Tierwohl und -gesundheit unter Berücksichtigung von Doppelzählungen Mehrkosten von 5,61 Euro je Tonne Milch sowie zwischen 36,87 Euro bis 71,68 Euro je Tonne Schlachtgewicht Fleisch errechnet. Hochgerechnet auf sektorale Ebene ergeben sich dann Kosten in Höhe von 0,7 Mrd. Euro.
Im Bereich der
Cross Compliance und Bürokratie beachteten Noleppa und Karl lediglich die Kosten für
Nahrungsmittelsicherheit, die
Pflanzenproduktion und die Kosten für die Beantragung der
EU-Direktzahlungen, da bereits ein Großteil der Kosten bei anderen Punkten berücksichtigt wurde. Demnach ergibt sich eine Restkostenbelastung von etwa 0,3 Mrd. Euro für den Agrarsektor.
Die Mehrkosten des Greenings werden mit mindestens 0,8 Mrd. Euro eingepreist, bei durchschnittlich 48,89 Euro/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche. Zusätzliche Kosten dürfte das Umbruchverbot bei
Dauergrünland mit sich bringen. Bis zum Herbst wollen Noleppa und Karl ihre Ergebnisse nochmals überprüfen und einem Stresstest unterziehen. Weitere Faktoren sollen einbezogen und die Mehrkosten auf einzelbetrieblicher Ebene berechnet werden. Soweit möglich sollen internationale Vergleiche berechnet werden.