Der
Bundesrat bittet hierbei die Bundesregierung, den
Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass eine gruppennutzige Verwendung eventueller Vermögensüberschüsse aus der Abwicklung des Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wie des Absatzförderungsfonds der Deutschen Holz- und Forstwirtschaft sichergestellt wird.
Wie bereits der
DBV in seiner Stellungnahme nachdrücklich hervorgehoben hat, wurden die Sonderabgaben zur Finanzierung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erbracht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Mittel im Interesse dieser Branchen verwendet werden. Nach der Abwicklung dieser Fonds verbleibende Restmittel dürfen nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden. Im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft sollten diese Restmittel im Sinne einer gruppennutzigen Verwendung zum Beispiel für Markterschließungsmaßnahmen oder auch zum Beispiel im Bereich von Forschung und Beratung zielgerichtet eingesetzt werden. In diesem Sinne hatten sich die Verbände des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft bereits im Oktober an den Deutschen
Bundestag gewandt. Zur Sicherstellung dieser Ziele wurden die Einrichtung einer der Land- und Ernährungswirtschaft nahestehenden Stiftung oder ein bei der landwirtschaftlichen
Rentenbank einzurichtendes besonderes Fondsvermögen als geeignete Wege vorgeschlagen. (dbv)