Wie eine aktuelle Auswertung des Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) durch das Landesamt für Statistik zeigt, wurden 2020 im Freistaat jeden Tag durchschnittlich 11,6 ha Fläche „verbraucht“, gegenüber 10,8 ha im Jahr zuvor.
Insgesamt nahm die Siedlungs- und
Verkehrsfläche im Berichtsjahr um 4.244 ha beziehungsweise 0,5 % zu. Den größten Anteil am
Flächenverbrauch machten die Statistiker beim Wohnbau aus. Das betreffende Areal wuchs 2020 in Bayern um 1 723 ha beziehungsweise 0,8 %. Danach folgten Industrie- und Gewerbeflächen mit einem Zuwachs von 1.199 ha beziehungsweise 1,3 %, Verkehrsflächen mit einem Plus von 360 ha oder 0,1 % und Flächen für Sport, Freizeit und Erholung mit einem Wachstum von 260 ha beziehungsweise 0,5 %. Ende 2020 machten die Siedlungs- und Verkehrsflächen den Angaben der Statistiker zufolge insgesamt 859.434 ha oder 12,2 % der Gesamtfläche Bayerns aus.
Noch 46,2 % der Landesfläche wurden landwirtschaftlich genutzt. Etwa 35,3 % entfielen auf Wald. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte das Fortschreiten des Flächenfraßes mit der aktuell hohen Wohnraumnachfrage aufgrund wachsender Einwohnerzahlen, Investitionen der Wirtschaft in neue Betriebsgebäude und dem
Ausbau der erneuerbaren Energien. Es werde deutlich, „dass wir das Thema Flächensparen weiterhin mit vollem, ressortübergreifenden Einsatz angehen müssen, ohne die Wirtschaft abzuwürgen“.
Die Grünen im Landtag zeigten sich besorgt. Der aktuelle Verbrauch sei mehr als doppelt so hoch wie das angestrebte, freiwillige 5-ha-Ziel. Alle drei Tage verliere Bayern die
landwirtschaftliche Nutzfläche eines durchschnittlichen Landwirtschaftsbetriebs, also die Existenzgrundlage einer bäuerlichen Familie. Das dürfe so nicht weitergehen.
Zum Schutz von
Wiesen, Feldern und Wäldern brauche Bayern endlich ein verpflichtendes Flächenschutzziel, so die Grünen. Dieselbe Forderung kam vom
BUND Naturschutz in Bayern (BN). Er brachte den aktuellen Flächenfraß mit der Änderung des Landesentwicklungsprogramms im November 2017 in Zusammenhang. Die damalige Lockerung der Vorgaben für Gewerbeansiedlungen außerhalb von Ortschaften hätten dem Flächenverbrauch Tür und Tor geöffnet.