Das ist am Montag vergangener Woche (9.9.) bei der Eröffnung der diesjährigen Apfelsaftsaison bei der Firma Beutelsbacher Fruchtsäfte in Weinstadt-Beutelsbach deutlich geworden. Wie der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) mitteilte, hätten die in dem Volksbegehren geforderten Maßnahmen eine starke Einschränkung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten zur Folge. Somit wäre fraglich, ob die Besitzer der Streuobstbestände diese Flächen bei einer Verschärfung der Auflagen weiter nutzen und pflegen würden.
Da
Streuobstwiesen einen landschaftsprägenden Charakter besäßen und sich oft bereits in Landschaftsschutzgebieten befänden, betreffe sie die Forderung nach Verzicht auf jegliche Art von Pflanzenschutzmitteln besonders. Vor allem Neuanpflanzungen, die aufgrund des schlechten Zustands überalterter Bestände dringend notwendig seien, benötigten in den ersten Jahren
Pflanzenschutzmaßnahmen, betonte der VdAW. Hier sei es wichtig, sich für die richtigen Mittel zu entscheiden, um den Lebensraum
Streuobstwiese samt den
Bienen nachhaltig zu schützen und nicht etwa durch eine gesetzliche Unterschutzstellung zu gefährden.
Ein weiterer Punkt, der die Branche beschäftige, sei das Image des Produkts „Fruchtsaft“, berichtete der VdAW. Mittlerweile sei in den Medien bei Berichten über Fruchtsaft der natürliche
Zuckergehalt das beherrschende Thema. In der Folge verschwinde dieses
Lebensmittel aber zunehmend aus Kindergärten und anderen Gemeinschaftsverpflegungen. Apfelsaft sei jedoch aufgrund der darin enthaltenen Vitamine, Antioxidantien und Mineralstoffe „mehr als nur eine Zuckerlösung“ und trage zu einer gesunden und ausgewogenen
Ernährung bei.