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14.06.2021 | 04:31 | Aquakulturproduktion 2020 

Weniger Aal in Aquakulturen in Niedersachsen erzeugt

Hannover - Neben Fischen und Muscheln wurden im Jahr 2020 in Niedersachsen neuerdings von 2 Betrieben auch Algen in Aquakultur erzeugt, dies berichtet das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).

Aal
Aquakultur in Niedersachsen: Aalproduktion sank zweites Jahr in Folge, blieb aber weiterhin dominant. (c) proplanta
Die Strukturerhebung der Aquakulturbetriebe gibt zudem neue Einblicke in die Vermarktungswege.

Insgesamt gab es im Jahr 2020 in Niedersachsen 111 aktive Aquakulturbetriebe, die fast 4.600 Tonnen Aquakulturerzeugnisse produzierten. Dazu gehörten neben Fischen (2.749 Tonnen) und Weichtieren (1.788 Tonnen) auch geringe Mengen an Algen, Krebstieren und Rogen.

Die mengenmäßig wichtigste Fischart aus Aquakultur blieb in Niedersachsen, wie schon in den Vorjahren, der Europäische Aal. Er macht etwa 43% der gesamten Fischproduktion aus Aquakultur in Niedersachsen aus. Obwohl die produzierte Menge von 1.200 Tonnen im Jahr 2019 auf 1.185 Tonnen im Jahr 2020 sank, blieb Niedersachsen der größte Aalerzeuger Deutschlands.

Besonders viele niedersächsische Aquakulturbetriebe erzeugten Regenbogenforellen, insgesamt 82 Produzenten (2019: 84 Produzenten). Sie erreichten mit 400,6 Tonnen (2019: 381,2 Tonnen) allerdings nur ein Drittel der Aalproduktion. Im Vergleich zu 2019 stieg die Erzeugung von Regenbogenforellen um 5,1%.

Die meisten Aquakulturbetriebe waren in den Landkreisen Northeim und Göttingen angesiedelt (jeweils 14 Betriebe). Die größten ausgewiesenen Produktionsmengen erreichten hingegen die 11 Betriebe im Landkreis Osnabrück mit insgesamt 194 Tonnen Fisch.

Etwa die Hälfte der Betriebe (51%) haben ihre Erzeugnisse zumindest teilweise direkt an die Endverbraucherinnen und -verbraucher vermarktet, allerdings entspricht dies nur einem Anteil von unter 6% des insgesamt erzeugten Fisches. Der Großteil des Fisches (83%) wurde hingegen über den Großhandel verkauft, etwa 22% Betriebe nutzten diesen Weg zumindest für einen Teil ihrer Produktion.

Methodische Hinweise: Auskunftspflichtig sind Aquakulturbetriebe
- mit mindestens 0,3 ha Gesamtgewässerfläche der Teiche (ohne Forellenteiche),
- mit mindestens 200 m³ Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle,
- mit anderen Aquakulturanlagen (z. B. Kreislaufanlagen),
- Muschelfischerei.

Seit Einführung der Erhebung sind reine Angelteichbetriebe und Betriebe mit Aquarien- oder Zierarten nicht auskunftspflichtig.
LSN
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