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29.06.2013 | 11:07 | Überschwemmungen 

Wie mit Schlammablagerungen auf Feldern umgehen?

Dresden - Aufgrund der extremen Hochwassersituation wurden durch die Überschwemmungen in erheblichem Umfang Sedimente in landwirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch in Siedlungsflächen eingetragen.

Überschwemmungen
(c) proplanta
Dieser Eintrag steht im Zusammenhang mit erhöhten Stoffeinträgen in die Gewässer infolge hochwasserbedingt verstärkter Abschwemmungen von den Umlandflächen, Umlagerungen von abgetragenem Bodenmaterial innerhalb der Aue bzw. Sedimentaufwirbelungen an der Gewässersohle.

Die abgelagerten Schlammschichten bestehen aus verschiedenen Partikeln und können in unterschiedlichen Konzentrationen Schwermetalle und auch Verunreinigungen mit Fäkalkeimen und organischen Stoffen beinhalten.

Zur Einschätzung eines möglichen Schadstoffeintrages wurden seit dem 3. Juni 2013 durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ergänzend zum planmäßigen Bodenmessprogramm zusätzliche, stichprobenhafte Sonderuntersuchungen auf Überschwemmungsflächen ausgewählter Fließgewässerabschnitte, auf denen die Hochwasser-Alarmstufe 4 erreicht wurde, durchgeführt. Erste Ergebnisse der Überblicksuntersuchung von Flutschlämmen und Oberböden können im Internet unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/30797.htm eingesehen werden.

Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen hat sich die Belastungssituation der überschwemmten Standorte durch das eingetragene Sediment nicht wesentlich verändert. Nur vereinzelt treten lokal Abweichungen in den Gehalten zwischen Flutschlamm und den darunter liegenden Böden auf.

Die Sonderuntersuchungen ergaben einzugsgebiets- bzw. gewässertypische Schadstoffgehalte mit teilweise erhöhten Konzentrationen einzelner Parameter bzw. Parametergruppen. Diese sind im Wesentlichen geogen- und bergbaubedingt. So weisen die Auen der Flüsse, die das Erzgebirge entwässern, oft erhöhte Schwermetall-Bodengehalte auf.

Auch Untersuchungen im Rahmen des Hochwassers 2002 hatten bereits gezeigt, dass zwischen Auenoberböden und abgelagerten Flutschlämmen keine gravierenden Unterschiede in der Überschreitungshäufigkeit von bodenschutzrechtlichen Prüf- und Maßnahmenwerten aufgetreten sind.

Die Bewirtschafter der Auenböden kennen die Schwermetallbelastungssituation und ihre eigenverantwortlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der lebens- und futtermittelrechtlichen Höchstgehalte. Sie haben somit eine erhöhte Sorgfaltspflicht und sind diesbezüglich sensibilisiert. Die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) hat ein Merkblatt zur Unterstützung der Landwirte beim Umgang mit schwermetallbelasteten Flächen unter folgendem Link veröffentlicht: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/19072.

Danach wird den Landwirten u. a. die Durchführung von Vor-Ernte-Untersuchungen empfohlen. Die Kosten für diese Untersuchungen sind vom Landwirt zu tragen. Er  erhält dadurch schon vor der Ernte Kenntnis von einer möglichen Schwermetallbelastung seines Produktes und kann entscheiden, ob die Vermarktung als Lebensmittel erfolgen kann.

Ist die Schwermetallbelastung dafür zu hoch, so ist in den meisten Fällen noch eine Verwendung bzw. Vermarktung als Futtermittel oder für eine energetische Verwertung möglich. Zur Problematik des Umgangs mit Futtermitteln in den Hochwassergebieten hat das LfULG unter folgendem Link Hinweise veröffentlicht: www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/29891.htm.


Grundsätzlich sollte beim Umgang mit Flutschlämmen auf landwirtschaftlichen Flächen folgendes beachtet werden:

Flutschlämme mit erkennbaren Verunreinigungen (z. B. dicken Ölschichten) sollten beseitigt werden (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger konsultieren). Dies gilt insbesondere für besonders sensible Nutzungen wie z. B. den Obst-/Gemüseanbau.

Bei großflächigen Flutschlammablagerungen auf Landwirtschaftsflächen ist eine Beseitigung mit vertretbaren Mitteln zumeist nicht möglich und aufgrund der Belastungssituation in den meisten Fällen auch nicht erforderlich. Hier sollte die meist dünne Flutschlammschicht in den Boden eingearbeitet werden. Fäkalkeime und dünne Ölschichten werden dadurch im Boden abgebaut.

Liegen Verdachtsmomente vor, wonach die Flutschlammschicht zu einer Bodenverschlechterung oder einer schädlichen Bodenveränderung führen könnte (z. B. aufgrund naheliegender überfluteter Kontaminationsquellen), ist die zuständige Bodenschutzbehörde zu konsultieren. (PD)
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