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05.10.2020 | 11:40 | Arbeitsschutzkontrollgesetz 

Wird das Gesetz gegen Missstände auf Schlachthöfen aufgeweicht?

Berlin - In der Debatte über Missstände in Deutschlands Schlachthöfen warnt die SPD vor Änderungen am geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz.

Arbeitsschutzkontrollgesetz Deutschland 2020
SPD warnt: Gesetz gegen Missstände auf Schlachthöfen nicht aufweichen! (c) contrastwerkstatt - fotolia.com
Die Verbände der Fleischindustrie versuchten, das Gesetz aufzuweichen, sagte die stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur. Stattdessen sollten sie lieber für anständige Arbeitsbedingungen in den Betrieben sorgen. «Niemand kann etwas für das Virus. Aber für Arbeits- und Wohnbedingungen, die Infektionen fördern, schon», betonte Mast. «Ich erwarte, dass sich die gesamte Branche endlich ihrer Verantwortung stellt.»

An diesem Montag findet im Bundestag eine Öffentliche Anhörung zu dem von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebrachten Gesetz statt. Es sieht vor, dass Kerntätigkeiten in der Fleischwirtschaft wie Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten künftig nicht mehr von betriebsfremden Beschäftigten ausgeführt werden dürfen. Werkverträge und Leiharbeit sollen in der Branche von 2021 an verboten sein.

Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Nach gehäuften Corona-Infektionen in Fleischbetrieben waren die Arbeitsbedingungen in der Branche und die Unterbringung ausländischer Beschäftigter erneut in den Fokus gerückt. «Die rote Linie ist längst überschritten.

Und es braucht niemand glauben, dass wir nicht auf jeden Einzelfall aufmerksam werden und uns diesen sehr genau anschauen», sagte Mast. «Wer in der Branche glaubt, es gebe ein Zurück zu «business as usal» oder zur Freiwilligkeit, irrt sich. Und zwar gewaltig.» Der Bundesverband der deutschen Fleischwarenindustrie hatte Änderungen gefordert, etwa eine Gleichbehandlung mit Anbietern im Bereich Gemüse und Käse.
dpa
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