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12.03.2014 | 14:12 | Unterstützung für die Ukraine 

Zollschranken zwischen Ukraine und EU abgeschafft

Straßburg - Die Ukraine kann voraussichtlich schon ab Juni weitgehend zollfrei ihre Produkte in die EU exportieren.

Agrarhandel zwischen Ukraine und EU
(c) proplanta
Dies entlaste die ukrainische Landwirtschaft und Industrie um Zölle in der Größenordnung von jährlich 487 Millionen Euro, sagte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso am Dienstag in Straßburg.

«Wir sind bereit, alles zu tun, um die Lage in der Ukraine auch wirtschaftlich zu stabilisieren», sagte Barroso. Die EU hat ein finanzielles Hilfspaket von insgesamt 11 Milliarden Euro für die Ukraine angekündigt.

Ein am Dienstag beschlossener Vorschlag der Kommission werde hoffentlich schon im April vom EU-Parlament gebilligt und könne dann im Juni in Kraft treten. Mit dem weitreichenden und einseitigen Zollverzicht der EU wird ein wesentlicher Teil des umfassenden Assoziierungsabkommens der EU mit der Ukraine vorgezogen, das im vergangenen November vom damaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch nicht unterzeichnet worden war.

EU-Handelskommissar Karel De Gucht bezifferte die Zolleinsparungen bei Agrarerzeugnissen auf 330 Millionen Euro, bei verarbeiteten Agrarprodukten auf 53, bei Chemikalien auf 26,8 und bei Textilien auf 24,4 Millionen Euro. Insgesamt werden die Zölle für mehr als 94 Prozent aller Produkte abgeschafft.

Im Agrarbereich sind zollfreie Quoten für mehr als 82 Prozent der Getreide, Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch-Ausfuhren vorgesehen.

Bei Fahrzeugexporten sind zusätzliche Zollerleichterungen von 117,3 Millionen Euro geplant, die jedoch erst später bei entsprechenden Gegenleistungen der Ukraine für EU-Autoexporte wirksam werden.

De Gucht betonte, dass die Zollerleichterungen für die gesamte Ukraine gelten. «Die Krim ist Teil der Ukraine, also wird auch sie davon profitieren.» Allerdings werde die EU auf die Einhaltung der Ursprungsregeln achten: Sofern Russland versuche, russische Produkte über die Krim nach Europa einzuführen, sei dies nicht zollfrei möglich. «Aber wenn es sich um Produkt von der Krim handelt, dann gelten die Zollerleichterungen.»

Der einseitige Verzicht auf Zölle ist bis zum 1. November 2014 befristet. Er hoffe, dass bis dahin das gesamte Assoziierungsabkommen unterzeichnet sei, sagte De Gucht. (dpa)
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