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10.12.2015 | 10:03 | Lebensmittelzusatzstoffe 

Bundesgericht entscheidet über Inhaltsstoffe von Bio-Wurst

Leipzig - Beim Bundesverwaltungsgericht geht es am Donnerstag um die Wurst: Die Leipziger Richter haben einen Streit um die Inhaltsstoffe von Bio-Fleischwaren auf dem Tisch.

Bio-Wurst?
Alles bio, oder was? Das Bundesverwaltungsgericht muss das Problem lösen, wie Bio-Wurst, Rote-Bete-Saft und das Lebensmittelrecht zusammenpassen. Ein Fleischer aus dem Kreis Hildesheim ist den Weg durch die Instanzen bis vor das oberste Gericht gegangen. (c) proplanta
Im Kern muss die Frage beantwortet werden, ob ein Rote-Bete-Saftkonzentrat oder ein Gemüsepulver Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoffe sind. Wären die Gemüse-Beigaben ein Lebensmittel, gäbe es kein Problem. Wären sie als Zusatzstoffe einzuordnen, wären sie nicht zugelassen. Dann dürfte für sie kein Weg in den Bio-Kochschinken führen.

Geklagt hat ein Fleischer aus dem Kreis Hildesheim in Niedersachsen. Er orientiert sich an den Vorgaben des Öko-Verbandes Bioland, verzichtet auf herkömmliches Nitritpökelsalz und rührt stattdessen Rote-Bete-Dicksaft in seine Fleischwaren. Der Effekt ist so ähnlich wie beim Nitritpökelsalz: Durch Zugabe von Bakterien entsteht ein Pökelaroma und die Wurst wird rot. Ohne solche Zutaten wäre die Wurst grau - und ließe sich wohl schwer verkaufen.

Das geht nicht, entschied der Landkreis Hildesheim. Der Gemüsesaft sei ein nicht zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Die Behörde verbot den Verkauf von «Bioland-Kochschinken-Aufschnitt» und «Bioland-Fleischwurst» und drohte 500 Euro Zwangsgeld je Produkt an.

Bio-Fleischer Karl Buchheister aus Schellerten wehrt sich gegen das Verbot. Er sieht den Rote-Bete-Dicksaft, der in seine Fleischwurst kommt, als Lebensmittel. Das sei unbedenklich - und eine Alternative zum Nitritpökelsalz, das als Konservierungsstoff zugelassen sei. Rote-Bete-Saft könne jeder im Supermarkt kaufen und einfach trinken. «Wir haben hier ein Verfahren, das wir als Biohersteller vertreten können, weil es um Lebensmittel geht», betont Buchheister.

Der Rechtsstreit wird in der Branche mit Interesse verfolgt, Bioland unterstützt den niedersächsischen Metzger. In den beiden vorherigen Instanzen hat Buchheister verloren. Sowohl das Verwaltungsgericht Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stuften den Gemüsesaft - wie die Behörden in Niedersachsen - als Lebensmittelzusatzstoff gemäß EU-Verordnung 1333/2008 ein.

Bioland-Verbandssprecher Gerald Wehde sagt, eine grundsätzliche Klärung wäre zu begrüßen. Nitritpökelsalz lehne Bioland schon immer wegen der krebserregenden Wirkung von Nitrosaminen ab. «Wir haben ein Verfahren gesucht, das für die Verbraucher unbedenklich ist», sagt Wehde. Inzwischen sei Bioland auch schon weiter, der Rechtsstreit schwele seit Jahren. Die Gemüsezusätze seien verbessert worden - und jetzt nach Einschätzung des Verbandes noch eindeutiger ein Lebensmittel.
dpa
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