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08.11.2022 | 19:56 | Windenergie 

Landesregierung von NRW betont gerechte Flächenverteilung bei Windkraftausbau

Düsseldorf - Die Planungen für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen nehmen weiter Gestalt an.

Windkraftanlagen
Für mehr Strom aus Wind werden auch neue Anlagen gebraucht. Doch wo sollen sie stehen? Auf jeden Fall sollen sie auf alle Regionen des Landes gerecht verteilt werden, betont die Landesregierung nach einem Treffen mit Vertretern aller sechs Planungsregionen. (c) proplanta
Die Landesregierung unterstrich am Dienstag nach einem Treffen mit Vertretern der sechs NRW-Planungsregionen, dass die Windenergieflächen möglichst gerecht auf diese Regionen verteilt werden sollen.

«Das legt die Basis für den notwendigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und dem erforderlichen Ausbau der Windenergie», teilte das Wirtschaftsministerium mit. Hintergrund ist ein neues Gesetz, nach dem die Länder bis Ende 2032 zwei Prozent der Fläche für die Windenergie ausweisen müssen.

Aktuell würden die Potenziale für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen untersucht, hieß es. Daraus werde eine gerechte Verteilung auf die sechs Planungsregionen der Regionalplanung abgeleitet. Der neue Landesentwicklungsplan mit den Flächenvorgaben für die sechs Regionen solle im Frühjahr 2023 im Landeskabinett beschlossen werden. Anschließend folge ein landesweites Beteiligungsverfahren. Abgeschlossen werden solle das Planverfahren im Frühjahr 2024.

Die Änderungen der Regionalpläne sollen weitgehend parallel zur Änderung des Landesentwicklungsplans stattfinden. Die räumliche Festlegung der Windenergiebereiche soll in den Regionalplänen der sechs Planungsregionen erfolgen. Eine Bürgerbeteiligung ist vorgesehen.

«Das Thema Erneuerbare Energien einschließlich der Nutzung der Windenergie bewegt die Menschen in den Regionen zurzeit», stellte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) fest. Daher sei es wichtig, die Regionen einzubinden und zu unterstützen. Für die räumliche Festlegung der Windenergiebereiche brauche man einen Schulterschluss zwischen Landes- und Regionalplanung, um die Ziele best- und schnellstmöglich erreichen zu können.

Der Chef der Staatskanzlei, Nathanel Liminski (CDU), betonte: «Wir bringen den Schutz der Anwohner einerseits und die Bewahrung der Artenvielfalt andererseits in die richtige Balance.» Dazu werde man die Windenergieflächen gerecht zwischen den Regionen verteilen und auch die Spielräume des Arten- und Naturschutzrechts nutzen und vergrößern.
dpa/lnw
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