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09.06.2011 | 09:47 | Energie-Paket im Bundestag 

AbL zu Biogas: Fortschritte im EEG sind zu klein

Berlin/Hamm - Anlässlich der gestern begonnenen Beratungen im Bundestag zur geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erkennt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gewisse Fortschritte im Gesetzentwurf der Bundesregierung an.

Biogasanlage
„Die Fortschritte sind aber zu klein. Es bleibt immer noch eine deutliche Bevorzugung großer Biogas-Anlagen. Damit werden sowohl die Flächenkonkurrenz für bäuerliche Betriebe als auch die Probleme der zunehmenden Vermaisung der Landschaften sowie der zunehmenden Straßen-Transporte von Rohstoffen und Gärresten noch anwachsen“, warnt Bernd Voß, Biogas-Experte und Mitglied im Bundesvorstand der AbL.

Die bisherige starke Kritik an den ursprünglichen Gesetzentwürfen habe erste Spuren hinterlassen, was die AbL anerkenne. „Die Bundesregierung hat die Forderung aufgegriffen, eine Staffel mit einer höheren Vergütung für kleinere Anlagengrößen einzuführen. Sie schlägt nun immerhin eine Staffel bei 75 kW Leistung vor, das geht in die richtige Richtung. Allerdings will sie diese Staffel außerhalb der sonstigen Systematik der Vergütungen im EEG einführen, was ihre positive Wirkung u.a. für die Technikentwicklung schmälert und außerdem diese Sonderstaffel im weiteren Gesetzgebungsprozess angreifbar macht“, so Voß.

Scharf kritisiert die AbL, dass die Abstaffelung bei großen Anlagen zu schwach ausfällt. „Dass die Bundesregierung nun die Erhöhung der Rohstoffvergütung für sehr große Anlagen zwischen 500 und 5.000 kW von den geplanten 2 Cent nur um 1 Cent etwas zurücknimmt, ist unzureichend. So bleibt es bei der Übervorteilung der Großanlagen gegenüber kleineren Anlagen und auch gegenüber der Flächennutzung in Tierhaltungsbetrieben. Die schon heute in vielen Regionen vorhandenen Probleme werden noch zunehmen“, sagt Voß voraus.

Ein wesentlicher Vorteil der Energiegewinnung aus Biogas im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien liegt laut AbL in der Speicher-Fähigkeit, womit auf Schwankungen im Strombedarf reagiert werden kann. „Die Einführung einer Kapazitätsprämie für Anlagen, die regelbare Energie bereitstellen, ist positiv. Unverständlich aber ist, warum dieser Anreiz nur für Großanlagen und nur für Neuanlagen gewährt werden soll. Auch damit bleiben wiederum Energie- und Klimaschutz-Potenziale ungenutzt. Auch hier muss der Bundestag nacharbeiten“, fordert Voß. (AbL)
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