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07.04.2016 | 02:08 | Biogas-Sicherheit 

Aktualisierte Sicherheitsregeln für Biogasanlagen

Kassel - Seit Beginn dieses Jahres gelten die überarbeiteten Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (TI 4) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Sicherheit von Biogasanlagen
(c) proplanta
Sie umfassen unter anderem Anpassungen an neue beziehungsweise geänderte staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerke (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, Gefahrstoffverordnung, Technische Regel für Gefahrstoffe 529 -TRGS-, DGUV-Regel 113- 001).

Durch die Überarbeitung wird sichergestellt, dass die für den Betrieb von Biogasanlagen relevanten Vorschriften auch weiterhin in bewährter Form für Betreiber, Anlagenplaner sowie Fach- und Baufirmen kompakt zusammengefasst und praxisgerecht erläutert werden.

Explosionsschutzdokument für jedes Unternehmen



Die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen ist mit Ausnahme der Prüfungen nunmehr ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung verankert. Es wurde klargestellt, dass eine Gefährdungsbeurteilung für den Explosionsschutz (Explosionsschutzdokument) auch in Unternehmen ohne Beschäftigte erstellt werden muss.

Kann eine explosionsfähige Atmosphäre in einem Bereich entstehen, so muss sichergestellt werden, dass hier keine wirksame Zündquelle auftreten kann. Diese Bereiche sind außerdem zu kennzeichnen. Der Unternehmer hat nach wie vor die Möglichkeit, explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einzuteilen. Bei der Einteilung von Zonen in Biogaserzeugungsanlagen kann auf Nummer 4.8 der Beispielsammlung zur DGUV-Regel 113-001 „Explosionsschutz- Regeln“ (ehemals BGR 104) zurückgegriffen werden. Die TI 4 gibt Hinweise zur Anwendung dieser Beispielsammlung, mit deren Hilfe die Zoneneinteilung genauer als bislang durchgeführt werden kann.

Geänderte Prüfvorschriften in BetrSichV



In der BetrSichV haben sich unter anderem die Prüfvorschriften wie nachstehend gerändert.
SVLFG
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