(c) Franz Metelec - fotolia.com
Die 3. Strafkammer begründete die Entscheidung mit einer nicht hinreichend bestimmten Strafbarkeit, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch sagte. Die Richter legten demnach dar, dass die gesetzlichen Bestimmungen der angeklagten Taten Verweise in unterschiedliche Gesetze aufwiesen.
Den Angeklagten konnte deshalb nicht klar sein, was überhaupt strafbar war und was nicht, so die Ansicht der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor noch plädiert, die Beweisaufnahme fortzuführen. Die Verteidigung hatte das Verhalten ihrer Mandanten für nicht strafbar erklärt. Sollte die Staatsanwaltschaft wie nach dem Urteilsspruch am Mittwoch angekündigt Revision einlegen, müsste sich als nächstes der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den zwei Chinesinnen und vier Deutschen im Kern vorgeworfen, bei der Einfuhr von Solarmodulen die bis 2018 geltenden Einfuhrzölle umgangen zu haben. Zu den Angeklagten gehörte auch ein früherer fränkischer Kommunalpolitiker. Er war zur fraglichen Zeit bei einer Solarmodul-Firma beschäftigt. Das Verfahren war nach einem Prozess im Jahr 2019 wieder aufgenommen worden. Vier der sechs Angeklagten saßen zeitweise in Untersuchungshaft.
Laut Anklage sollen die Beschuldigten dem Fiskus mehr als 21 Millionen Euro an Zöllen vorenthalten haben. Dazu hätten sie einen Mindestpreis berechnet, ab dem Einfuhrzölle aufgehoben wurden. Im Nachhinein sei der Mindesteinfuhrpreis aber wieder mit Tricks rabattiert worden - etwa durch auffallend niedrige Errichtungskosten für Solarparks. Die EU und China haben diese Form von Zöllen inzwischen aufgehoben.