Bei der ab Dienstag kommender Woche gültigen Entscheidung hätten auch die Ziele beim
Ausbau erneuerbarer Energien eine Rolle gespielt, teilte die zuständige
EU-Kommission am Freitag mit. Sie setzt darauf, dass sinkende
Verbraucherpreise für Solaranlagen zu erhöhter Nachfrage führen. Ein Antrag europäischer Hersteller auf eine erneute Verlängerung der Schutzmaßnahmen sei abgelehnt worden.
Die Antidumping- und Antisubventionszölle auf chinesische Solarprodukte waren 2013 zum Schutz der heimischen Solarindustrie eingeführt worden. Die EU-Kommission hatte zuvor in Untersuchungen festgestellt, dass chinesische Unternehmen Solarpaneele in Europa weit unter ihren normalen Marktpreisen verkaufen und unzulässige
Subventionen erhalten. Seitdem hat sich die Lage auf dem Markt allerdings verändert. So sanken zum Beispiel auch für europäische Hersteller die Produktionskosten.
Deswegen war bereits 2017 entschieden worden, die
Zölle schrittweise zu reduzieren. Mit dem Vorgehen wollte die EU-Kommission einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen gewährleisten. Auf der einen Seite stehen europäische Hersteller von Solarmodulen, die wegen der billigen Konkurrenz aus China um ihre Existenz fürchten.
Auf der anderen Seite gibt es weiterverarbeitende Unternehmen, die gerne günstige chinesische Solarprodukte beziehen würden, um ihren Kunden preiswerte Angebote machen zu können. Sie argumentieren, durch die Schutzzölle werde die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien erschwert. Ursprünglich waren
Antidumpingzölle in Höhe von bis zu 64,9 Prozent erhoben worden.